Sehr geehrte Frau Petra Musterfrau,
hiermit beantrage ich Ihre Zustimmung zur Installation einer Satellitenschüssel an meinem Balkon in der [Straße].
Ich bin [Staatsangehörigkeit] und möchte Fernsehprogramme aus meinem Heimatland empfangen, die über den vorhandenen Kabelanschluss nicht verfügbar sind. Dieses besondere Informationsbedürfnis im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG kann durch keinen anderen zumutbaren Empfangsweg befriedigt werden.
Die Schüssel wird mit einem handelsüblichen Balkonhalter befestigt, ohne dass Bohrungen in die Fassade oder bleibende Veränderungen am Gebäude entstehen. Ich verpflichte mich, die Anlage bei Auszug fachgerecht zu demontieren und etwaige Spuren zu beseitigen.
Ich bitte Sie, mir Ihre Zustimmung bis zum [Datum] schriftlich mitzuteilen.
Vielen Dank.
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Erlaubnis für Satellitenschüssel beim Vermieter anfragen
Informationsfreiheit als Rechtsgrundlage
Das Recht, eine Satellitenschüssel zu installieren, leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 GG (Informationsfreiheit) ab und muss gegen das Eigentumsrecht des Vermieters abgewogen werden. Mieter mit einem besonderen Informationsbedürfnis – vor allem ausländische Staatsangehörige, die Programme aus ihrem Heimatland empfangen möchten – können vom Vermieter die Erlaubnis verlangen, wenn die gewünschten Inhalte über Kabelfernsehen nicht verfügbar sind (BGH, Urteil vom 2. März 2005, Az. VIII ZR 124/03).
Was den Ausschlag gibt
- Kein Kabelempfang möglich: Gewünschte Programme nicht über Kabel verfügbar → Anspruch wahrscheinlich
- Besonderes Informationsbedürfnis: Heimatland-Programme, Spracherhalt, kulturelle Teilhabe
- Montage ohne Eingriff: Balkonhalter statt Wanddurchbruch stärkt die Position des Mieters
- Optische Beeinträchtigung: Der Vermieter kann auf diskrete Anbringung bestehen
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf eine Satellitenschüssel?
Vor allem Mieter, die ausländische Programme benötigen, die über Kabelfernsehen nicht verfügbar sind – klassisch: ausländische Staatsangehörige mit Bedarf an Heimatprogrammen. Deutsche Staatsangehörige können sich ebenfalls auf Art. 5 GG berufen, haben aber geringere Erfolgsaussichten, wenn ein Kabelanschluss besteht, der die gewünschten Sender bietet.
Kann der Vermieter die Schüssel grundsätzlich verbieten?
Nicht bei nachgewiesenem besonderem Informationsbedürfnis. Er kann aber zumutbare Bedingungen stellen: bestimmte Montageorte, Verwendung eines Balkonhalters statt Wandmontage oder optisch unauffällige Ausführung.
Was, wenn der Kabelanschluss die Programme bietet?
Dann überwiegt das Eigentumsrecht des Vermieters in der Regel. Prüfen Sie vorab, welche Sender tatsächlich im Kabelnetz verfügbar sind, und legen Sie ggf. eine Programmliste als Nachweis bei, dass die gewünschten Sender fehlen.
Was, wenn der Vermieter ablehnt oder nicht antwortet?
Senden Sie nach Fristablauf eine schriftliche Nachfrist mit Hinweis auf Art. 5 GG und die BGH-Rechtsprechung. Bleibt die Ablehnung bestehen, hilft ein Mieterverein bei der Einschätzung, ob eine Klage aussichtsreich ist.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.