Sehr geehrte(r) Mitarbeiter,

herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

Wir beziehen uns auf Ihren schriftlichen Antrag auf Elternzeit vom [Datum], mit dem Sie

Elternzeit für Ihr Kind [Name des Kindes] bis zum [Datum] beantragen.

Wir bestätigen Ihnen hiermit die beantragte Elternzeit und erwarten Sie daher freudig nach

deren Ablauf am [Datum des ersten Arbeitstages] wieder bei uns im Büro.

Zugleich machen wir hiermit von unserer Befugnis gemäß § 17 Abs.1 Satz 1 BEEG Gebrauch,

den Erholungsurlaub, der Ihnen für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat

Ihrer Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Vielen Dank und eine schöne Elternzeit

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Elternzeit bestätigen

Für jeden vollen Monat, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr Elternzeit nimmt, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Die Vorschrift gilt nur für den Urlaub, der während der Elternzeit anfällt. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Urlaubstage des laufenden Kalenderjahres, ab dem der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch genommen hat.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.