Sehr geehrte(r) Frau Petra Musterfrau,

hiermit stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung von der Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung Ihres restlichen Urlaubsanspruchs von XXX Tagen. Ab dem XXX ist die Freistellung jederzeit widerruflich.

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Einen Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge freistellen

Auch als Suspendierung bezeichnet, ist eine Freistellung die meist einseitige Anordnung des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber muss eine ausdrückliche Erklärung darüber abgeben, dass er die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Anspruch nehmen will. Durch die Freistellung des Arbeitnehmers entfällt ab dem benannten Zeitpunkt dann dessen Pflicht zur Erbringung seiner Arbeitsleistung, wie auch der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Bei der widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber jederzeit vom Arbeitnehmer die Wiederaufnahme der Arbeit verlangen. Daher ist bei Widerruflichkeit der Freistellung eine Anrechnung auf den Urlaub in der Regel nicht möglich, da anderenfalls der Sinn und Zweck des Erholungsurlaubes unterlaufen würde: Indem der Arbeitgeber jederzeit die Wiederaufnahme der Arbeit verlangen könnte, wäre eine Reise während des Erholungsurlaubs unmöglich. Daher erfolgt die Widerruflichkeit der Freistellung erst mit dem Ende des regulären Urlaubanspruchs.

Die Freistellung selbst lässt das zugrundeliegende Arbeitsverhältnis unberührt, es besteht also weiter. Die erforderliche Erklärung durch den Arbeitgeber kann sowohl einseitig erfolgen oder aber aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer.

Quelle: Wikipedia

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.