Freistellung vom Sportunterricht wegen Krankheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines grippalen Infekts kann meine Tochter/mein Sohn in der Woche vom XXX leider nicht am Sportunterricht teilnehmen. (Anbei finden Sie die ärztliche Bescheinigung.)

Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.

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Befreien Sie Ihr Kind vom Sportunterricht

Bei grippalen Infekten, Zerrungen, Brüchen oder anderen kurzfristigen Erkrankungen können Sie Ihr Kind schriftlich von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht freistellen lassen. Wichtig: Die Befreiung gilt nur für die aktive Teilnahme – die Anwesenheitspflicht bleibt bestehen. Ihr Kind muss trotzdem zum Sportunterricht erscheinen und kann z. B. als Beobachter dabeisitzen.

Eine dauerhafte oder längerfristige Befreiung vom Schulsport ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und erfordert einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung und/oder Schulbehörde mit ärztlichem Attest.

Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland:

  • Bayern: Attest bereits ab dem ersten Fehltag erforderlich
  • Die meisten anderen Bundesländer (z. B. Berlin, NRW, Baden-Württemberg): Attest erst ab dem 3. oder 4. Fehltag

Für kurzfristige Befreiungen von ein bis zwei Tagen reicht in den meisten Bundesländern das Elternschreiben ohne Attest aus. Im Zweifel erkundigen Sie sich direkt bei der Schule nach den geltenden Anforderungen.

Gilt auch für

Häufige Fragen zur Sportbefreiung

Muss mein Kind trotzdem in den Sportunterricht?

Ja. Die Freistellung betrifft nur die aktive Teilnahme. Ihr Kind muss weiterhin zum Sportunterricht erscheinen – es darf aber zuschauen, statt mitzumachen. Eine vollständige Befreiung von der Anwesenheit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Wie lange gilt die kurzfristige Freistellung?

Die kurzfristige Freistellung gilt in der Regel für wenige Tage oder eine Schulwoche und liegt im Ermessen der Lehrkraft. Für Befreiungen über mehrere Wochen oder dauerhaft ist ein formeller Antrag an die Schulleitung erforderlich.

Muss ich einen Grund angeben?

Es empfiehlt sich, den Grund kurz zu nennen (z. B. grippaler Infekt, Zerrung, Bruch), damit die Lehrkraft die Situation einordnen kann. Eine rechtliche Pflicht zur Begründung besteht jedoch nicht.

Kranker Teddy
Kind nach Krankheit oder Verletzung vom Sportunterricht freistellen

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.