Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen eine schulische Befreiung unserer Tochter/unseres Sohnes [Name] für den Tag/Zeitraum [Datum] aufgrund [Grund]. Er/Sie wird sich bemühen, den versäumten Unterrichtsstoff und Hefteinträge nachzuholen.

Ich bitte Sie, ihr/sein Fehlen zu entschuldigen.

Vielen Dank.

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Befreien Sie Ihr Kind kurzzeitig vom Unterricht

Nicht selten kommt es vor, dass Schüler und Schülerinnen aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten/müssen. Seit 1919 gilt in Deutschland jedoch die allgemeine Schulpflicht. Kinder und Heranwachsende sind dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen und sich zu bilden. Erscheint Ihr Kind unentschuldigt nicht im Unterricht, und dies womöglich häufiger, können die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, wobei auch Bußgelder fällig werden.

Eine Befreiung vom Unterricht gibt es nur in besonderen Fällen, als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u. a. folgende angesehen:

  • Arztbesuche,
  • Krankheit,
  • aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Wettbewerben,
  • im Einsatz ehrenamtlicher Tätigkeiten,
  • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind,
  • Hochzeit, Taufe, Kommunion oder Konfirmation sowie,
  • schwere Erkrankungen oder ein Todesfall in der Familie.

Die Schule sollte so früh wie möglich über das Fernbleiben Ihres Kindes informiert werden. Oft genügt ein Anruf im Schulsekretariat. Sofern eine schriftliche Entschuldigung erwartet wird, können Sie diese Mustervorlage nutzen.

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