Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von uns erbrachten Leistungen erlauben wir uns wie folgt abzurechnen:
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Bezeichnung |
Menge |
Preis |
Gesamt |
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1 |
Ware |
1 Stk. |
9,95 € |
9,95 € |
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Gesamt: |
9,95 € |
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an [Bankdaten].
Es wird gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.
Rechnung Kleinunternehmer – Vorlage nach § 19 UStG
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen in ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen muss zwingend ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in der Rechnung erscheinen – z. B.: „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wer ist Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn:
- Der Umsatz im Vorjahr die Grenze von € 22.000 (ab 2025: € 25.000) nicht überschritten hat
- Im laufenden Jahr voraussichtlich € 50.000 (ab 2025: € 100.000) nicht überschritten werden
Pflichtangaben nach § 14 UStG – auch für Kleinunternehmer
- Name und Anschrift des Ausstellers und Empfängers
- Steuernummer des Ausstellers
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum/-zeitraum
- Leistungsbeschreibung
- Bruttobetrag (ohne MwSt.-Ausweis)
- § 19-Hinweis (Pflicht!)
Häufige Fragen
Das ist steuerlich riskant: Wenn Sie als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt nach § 14c UStG – auch wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Korrigieren Sie solche Rechnungen sofort mit einer Rechnungskorrektur.
Ja. Der freiwillige Wechsel zur Regelbesteuerung ist möglich und manchmal sinnvoll – z. B. wenn Sie viel vorsteuerbelastete Betriebsausgaben haben. Der Verzicht bindet Sie für 5 Jahre. Mehr dazu in der Vorlage Wechsel zur Kleinunternehmerregelung.
Kleinunternehmer müssen zwar eine Umsatzsteuererklärung abgeben (ab einem Umsatz von über € 600), zahlen aber keine USt. Das Finanzamt muss die Regelung jährlich bestätigen.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.