Sehr geehrte Damen und Herren,
für die von uns erbrachten Leistungen erlauben wir uns wie folgt abzurechnen:
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Bezeichnung |
Menge |
Preis |
Gesamt |
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1 |
Ware |
1 Stk. |
9,95 € |
9,95 € |
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Zwischensumme netto: |
8,06 € |
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MwSt.: |
1,89 € |
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Gesamt brutto: |
9,95 € |
Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen an [Bankdaten].
- Brief
- 2,95 €
- Einschreiben
- 7,35 €
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Rechnung Freiberufler – Vorlage & Pflichtangaben nach § 14 UStG
Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Programmierer, Künstler) unterliegen der Regelbesteuerung und müssen Umsatzsteuer ausweisen und abführen – sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Eine Rechnung muss nach § 14 UStG bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Pflichtangaben nach § 14 UStG
- Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
- Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, nicht wiederverwendet)
- Rechnungsdatum
- Lieferdatum oder Leistungszeitraum
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Nettobetrag, Umsatzsteuersatz (19 % oder 7 %), Steuerbetrag, Bruttobetrag
Bei Rechnungen über € 250 (brutto) sind alle Pflichtangaben zwingend. Unter € 250 gelten vereinfachte Anforderungen nach § 33 UStDV.
Häufige Fragen
Freiberufler oder Kleinunternehmer – was bin ich?
Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit (freier Beruf nach § 18 EStG). Kleinunternehmer ist ein umsatzsteuerlicher Status: Wer im Vorjahr unter € 22.000 Umsatz (ab 2025: € 25.000) hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter € 50.000 (ab 2025: € 100.000) bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen – unabhängig davon, ob er Freiberufler ist oder nicht.
Was ist bei Auslandsrechnungen (EU B2B) zu beachten?
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Sie stellen die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus und ergänzen den Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Sie benötigen dafür die USt-IdNr. des Empfängers.
Wie hebe ich Rechnungen auf?
Ausgangsseitig erstellte Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 147 AO). Das gilt auch für digitale Rechnungen.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.