Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]) fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß den geltenden Satzungsregelungen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunktes zu. Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat ist ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit meiner Kündigung erloschen.
Ich bedanke mich für die schöne Zeit und wünsche dem Verein weiterhin alles Gute.
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Mitgliedschaft kündigen
Mit dieser kostenlosen Vorlage kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft in einem Verein, Club oder einer Partei – für Tanzverein, Feuerwehr, Kulturverein, ADAC, politische Partei und mehr. Die Angabe von Gründen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Möchten Sie die Mitgliedschaft nur vorübergehend aussetzen, können Sie stattdessen versuchen, Ihre Mitgliedschaft stillzulegen.
Kündigungsfristen: Was gilt, wenn die Satzung schweigt?
Maßgeblich sind stets die in der Satzung festgelegten Fristen. Häufig sehen Vereine eine Kündigung zum Jahresende mit 3 Monaten Frist vor; manche Vereine erlauben die monatliche oder quartalsweise Kündigung. Fehlen Angaben in der Satzung, greift § 39 BGB: Die Kündigung ist dann mit einer Frist von 2 Jahren zum Schluss des Geschäftsjahres möglich – eine oft übersehene, sehr lange Frist.
Wohin muss die Kündigung?
Nicht jeder Verein akzeptiert die Kündigung an jede Adresse. Prüfen Sie Ihre Satzung: Bei vielen Vereinen ist die Kündigung an die Geschäftsstelle zu richten, bei kleineren Vereinen direkt an den Vorstandsvorsitzenden. Eine Kündigung an die falsche Stelle kann als nicht zugegangen gelten und die Frist versäumen lassen.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Vollständiger Name und Anschrift
- Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
- Name des Vereins bzw. der Organisation
- Gewünschter Kündigungstermin gemäß Satzung
- Bitte um schriftliche Bestätigung
- Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats (falls vorhanden)
- Eigenhändige Unterschrift
Außerordentliche Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Satzungsfrist ist nur bei einem wichtigen Grund möglich – etwa bei einem Umzug, einer schweren Erkrankung oder einer erheblichen Beitragserhöhung. Viele Vereinssatzungen schränken das außerordentliche Kündigungsrecht zusätzlich ein. Eine außerordentliche Kündigung muss stets begründet und mit einem Nachweis versehen werden.
Parteimitgliedschaft kündigen
Für den Austritt aus einer politischen Partei gilt die jeweilige Parteisatzung. Viele Parteien ermöglichen den Austritt formlos zum Monats- oder Quartalsende mit kurzer Frist. Senden Sie die Kündigung an den zuständigen Kreisverband oder die Geschäftsstelle. Da Parteien nach dem Parteiengesetz (PartG) eigenen Regeln unterliegen und das BGB-Vereinsrecht nur eingeschränkt gilt, sollten Sie die Parteisatzung sorgfältig prüfen.
Häufige Fragen
Muss ich Gründe für meine Kündigung angeben?
Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der Frist müssen Sie den Grund darlegen und belegen.
Was gilt, wenn meine Satzung keine Kündigungsfrist nennt?
Dann gilt § 39 BGB: Kündigung mit 2 Jahren Frist zum Schluss des Geschäftsjahres. Diese Frist ist sehr lang – prüfen Sie die Satzung daher genau, bevor Sie davon ausgehen, es gebe keine Regelung.
Muss ich die Kündigung per Einschreiben senden?
Die meisten Vereinssatzungen schreiben Schriftform vor, nicht zwingend Einschreiben. Empfehlenswert ist dennoch das Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können – besonders bei fristgebundenen Kündigungen.
Gilt auch für
- Sportverein kündigen
- ADAC kündigen
- Mitgliedschaft stilllegen
- Fitnessstudio kündigen
- Fitnessstudio außerordentlich kündigen
- Partei kündigen (Parteiaustritt)
- Feuerwehrverein kündigen
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.