ADAC kündigen – Vorlage & Musterbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine ADAC-Mitgliedschaft [Classic / Plus / Premium] (Mitgliedsnummer: oben angegeben) fristgerecht zum 31. Dezember [Jahr], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.

Vielen Dank.

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ADAC Mitgliedschaft kündigen

Diese kostenlose Vorlage zum ADAC kündigen deckt alle Mitgliedschaftsstufen ab: Classic, Plus und Premium. Die ADAC-Mitgliedschaft läuft jeweils zum Jahresende und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.

Kündigungsfrist: 30. November

Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim ADAC eingegangen sein – einen Monat vor Ablauf des Mitgliedschaftsjahres am 31. Dezember. Eine erst im Dezember eingehende Kündigung wird erst zum Ende des folgenden Jahres wirksam.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Mitgliedsnummer (auf der ADAC-Mitgliedskarte)
  • Mitgliedschaftsstufe (Classic, Plus oder Premium)
  • Gewünschter Kündigungstermin (31. Dezember des laufenden Jahres)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Kündigung per Einschreiben

Versenden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den Zugang beim ADAC nachweisen können – besonders wichtig, wenn der 30. November nahegerückt ist.

ADAC Plus: Schutzbrief wird mitgekündigt

Die Kündigung einer ADAC Plus-Mitgliedschaft beendet automatisch auch den enthaltenen ADAC Schutzbrief (Pannen- und Unfallhilfe im Ausland). Überlegen Sie daher vorab, ob Sie diesen Schutz anderweitig absichern möchten, z. B. über eine separate Auslandspannenversicherung oder einen anderen Automobilclub.

Was passiert nach der Kündigung?

Ihre Mitgliedschaft bleibt bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres aktiv – Sie behalten alle Vorteile (Pannenhilfe, Rechtsberatung, Reiserabatte, App-Zugang) bis zum letzten Tag. Eine anteilige Rückerstattung des Jahresbeitrags ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da der Beitrag das gesamte Kalenderjahr abdeckt.

Häufige Fragen zur ADAC-Kündigung

Kann ich auch online oder per E-Mail kündigen?

Der ADAC bietet eine Online-Kündigung über das ADAC-Mitgliederportal (adac.de) an. Für einen sicheren Nachweis des rechtzeitigen Zugangs empfehlen wir jedoch die schriftliche Kündigung per Einschreiben – insbesondere wenn der 30. November nahegerückt ist.

Was ist, wenn ich meine Mitgliedsnummer nicht mehr kenne?

Ihre Mitgliedsnummer steht auf der ADAC-Mitgliedskarte sowie auf jeder Beitragsrechnung. Alternativ erreichen Sie den ADAC-Mitgliederservice telefonisch unter 089 76 76 76.

Gilt die Kündigung auch für ADAC-Zusatzversicherungen?

Nein, nicht automatisch. Separate ADAC-Versicherungsprodukte – etwa die ADAC-Auslandskrankenversicherung oder eine ADAC-Kfz-Versicherung – müssen eigenständig gekündigt werden. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, welche Produkte Sie abgeschlossen haben.

Gibt es eine Sonderkündigung bei Beitragserhöhung?

Ja. Erhöht der ADAC den Mitgliedsbeitrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss in diesem Fall innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung beim ADAC eingehen – unabhängig vom regulären Kündigungstermin 30. November.

Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren statt kündigen?

Der ADAC bietet in bestimmten Fällen eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft an (z. B. bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt). Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim ADAC-Mitgliederservice.

Gilt auch für

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.