Geburtsurkunde beantragen – Musterbrief & Vorlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Geburtsurkunde für meine Person und bitte um Zusendung an die oben genannte Adresse.

Angaben zur Person:

Geburtsname: [Geburtsname]

Vorname(n): [Alle Vornamen]

Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]

Geburtsort: [Geburtsort]

Name des Vaters: [Vor- und Nachname des Vaters]

Geburtsname der Mutter: [Vor- und Geburtsname der Mutter]

Ich benötige die Urkunde im [DIN-A4-Format / internationalen Format (mehrsprachig)].

Eine Kopie meines Personalausweises lege ich diesem Schreiben bei. Bitte senden Sie mir zusammen mit der Urkunde die entsprechende Gebührenrechnung.

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Geburtsurkunde beantragen – Musterbrief & Vorlage

Die Geburtsurkunde (§ 59 PStG) ist eine amtliche Personenstandsurkunde, die Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und die Namen der Eltern beurkundet. Neue Ausfertigungen können jederzeit beim zuständigen Standesamt beantragt werden – persönlich, online oder per Brief.

Wann brauche ich eine neue Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde wird in vielen Lebenslagen benötigt, unter anderem:

  • Heirat: Zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
  • Rentenantrag: Als Identitätsnachweis gegenüber der Deutschen Rentenversicherung
  • Erbschaft: Zum Nachweis der Abstammung gegenüber Nachlassgericht oder Erben
  • Einbürgerung: Als Bestandteil der Antragsunterlagen
  • Auslandsverwendung: Für Behörden im Ausland (dann in der Regel als internationale Urkunde)
  • Verlust des Originals: Bei Verlust oder Beschädigung der vorhandenen Urkunde

Originale Geburtsurkunden verlieren zwar nicht ihre rechtliche Gültigkeit, aber für viele Zwecke wird eine aktuelle Ausfertigung (neueres Ausstellungsdatum) verlangt.

Welches Standesamt ist zuständig?

Zuständig ist ausschließlich das Standesamt des Geburtsortes – nicht das Standesamt des aktuellen Wohnorts. Das ergibt sich aus § 55 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG): Urkunden werden aus dem Register ausgestellt, in dem die Beurkundung erfolgte.

Wenn Sie im Ausland geboren wurden, ist das zuständige Standesamt von der Herkunftssituation abhängig. Für im Ausland geborene deutsche Staatsangehörige ist in bestimmten Fällen das Standesamt I in Berlin zuständig.

Viele Großstädte (z. B. München, Hamburg, Berlin) bieten die Beantragung auch über ihr Online-Bürgerservice-Portal an – prüfen Sie zuerst die Website des zuständigen Standesamts, bevor Sie den Brief verschicken.

Wer darf eine Geburtsurkunde anfordern?

Nach § 62 PStG haben folgende Personen ein Recht auf Ausstellung einer Urkunde:

  • Die betroffene Person selbst (ab 16 Jahren eigenständig)
  • Eltern, Kinder, Großeltern und Enkelkinder
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Gesetzliche Vertreter (z. B. Vormund, Betreuer)
  • Behörden, soweit sie die Urkunde zur Aufgabenerfüllung benötigen
  • Sonstige Personen mit nachgewiesenem berechtigten Interesse (z. B. Erben, Rechtsanwälte mit Vollmacht)

Dritte, die keine der genannten Beziehungen haben, müssen ihr berechtigtes Interesse im Brief gesondert begründen und belegen.

Besonderheit im Erbfall: Wer eine Geburtsurkunde für einen Verstorbenen benötigt (z. B. für das Nachlassgericht), muss sein berechtigtes Interesse belegen – typischerweise mit einem Erbschein oder Testament. Nennen Sie im Brief den Verwendungszweck ausdrücklich.

Was muss dem Brief beigelegt werden?

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite): Das Standesamt ist nach § 62 PStG verpflichtet, die Identität und Berechtigung zu prüfen.
  • Bei Anforderung für Dritte: Vollmacht sowie Kopie des eigenen Ausweises
  • Bei besonderem berechtigtem Interesse: Dokument, das das Interesse belegt (z. B. Testament, Erbschein)

Was kostet eine Geburtsurkunde?

Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der Länder und Kommunen. Übliche Richtwerte:

Urkundenart Typische Gebühr
Einfache Geburtsurkunde (DIN A4) 10–15 €
Internationale / mehrsprachige Geburtsurkunde 10–15 €
Jede weitere Ausfertigung (gleiche Bestellung) 5–10 €

Die genaue Gebühr erfahren Sie auf der Website oder telefonisch beim zuständigen Standesamt. Viele Ämter verlangen Vorkasse per Überweisung oder Briefmarken; einige stellen die Rechnung erst zusammen mit der Urkunde zu.

Einfache vs. internationale Geburtsurkunde

Deutschland unterscheidet zwei Urkundenformen:

  • Einfache Geburtsurkunde (DIN A4, einsprachig): Gilt für alle Zwecke innerhalb Deutschlands und in vielen anderen Ländern. Sie enthält Name, Geburtsdatum und -ort sowie die Namen der Eltern.
  • Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig): Ausgestellt nach dem Übereinkommen über internationale Personenstandsurkunden (CIEC-Übereinkommen von 1976). Sie ist in den Amtssprachen der Vertragsstaaten verfasst und wird von allen Mitgliedstaaten direkt anerkannt – ohne Übersetzung oder Apostille. Sinnvoll bei Behördengängen im Ausland.

Was enthält der Musterbrief?

  • Korrekte Adressierung ans Standesamt des Geburtsortes
  • Betreffzeile mit optionalem Feld für die Geburtsregister-Nummer (falls bekannt, beschleunigt die Bearbeitung)
  • Vollständige Personenangaben: Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Elternnamen
  • Auswahl des Urkundenformats (DIN A4 oder international)
  • Hinweis auf beigelegte Personalausweiskopie
  • Bitte um Zusendung der Gebührenrechnung

Häufige Fragen

Ich kenne meine Geburtsregister-Nummer nicht – ist das ein Problem?

Nein. Die Geburtsregister-Nummer beschleunigt die Suche im Archiv, ist aber keine Pflichtangabe. Das Standesamt kann Sie anhand von Name, Geburtsdatum und -ort identifizieren. Lassen Sie das Feld im Musterbrief einfach frei.

Muss ich persönlich erscheinen?

Nein. Die Beantragung per Brief (oder online) ist zulässig. Eine persönliche Vorsprache ist nur dann notwendig, wenn das Standesamt Zweifel an der Identität hat oder es das lokale Amt so vorschreibt. Schauen Sie vorab auf die Website des zuständigen Standesamts.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Bearbeitungszeit variiert stark – von 3–7 Werktagen in kleinen Gemeinden bis zu 4–8 Wochen in großen Stadtämtern, die ältere Papierbücher aus dem Archiv ziehen müssen. Planen Sie bei zeitkritischen Vorgängen (z. B. Hochzeit) mindestens vier Wochen Vorlauf ein.

Was ist der Unterschied zwischen einer amtlichen Ausfertigung und einer beglaubigten Kopie?

Nur die amtliche Ausfertigung (vom Standesamt direkt aus dem Register ausgestellt) hat volle Beweiskraft im Rechtsverkehr. Eine beglaubigte Kopie einer vorhandenen Urkunde genügt für viele Behörden, wird aber nicht überall akzeptiert – z. B. beim Standesamt für die Heiratsanmeldung ist stets eine aktuelle amtliche Ausfertigung erforderlich.

Meine Geburtsurkunde enthält einen Fehler – was tun?

Fehlerhafte Einträge im Geburtenregister (z. B. falscher Name, falsches Datum) können nach § 47 PStG durch das Standesamt berichtigt werden. Dafür wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben und den entsprechenden Belegen (z. B. Taufurkunde, Krankenhausbescheinigung) direkt ans Standesamt des Geburtsortes.

Brauche ich eine Apostille oder Legalisation für die Auslandsverwendung?

Das hängt vom Zielland ab:

  • EU- und CIEC-Vertragsstaaten: Die internationale mehrsprachige Geburtsurkunde wird direkt anerkannt – keine Apostille nötig.
  • Haager-Apostille-Staaten: Eine einfache Urkunde benötigt eine Apostille, die das zuständige Regierungspräsidium oder die Bezirksregierung ausstellt. Eine aktuelle Länderliste sowie das Antragsverfahren veröffentlicht das Auswärtige Amt auf seiner Website.
  • Sonstige Länder: Ggf. vollständige Legalisation über das Auswärtige Amt und die jeweilige Botschaft erforderlich. Erkundigen Sie sich direkt bei der Botschaft des Ziellandes.

Kann ich mehrere Ausfertigungen gleichzeitig anfordern?

Ja. Fügen Sie im Brief einfach hinzu, wie viele Exemplare Sie benötigen (z. B. „Ich bitte um Ausstellung von zwei Ausfertigungen"). Jede weitere Ausfertigung kostet in der Regel eine reduzierte Zusatzgebühr von 5–10 €.

Was ist, wenn das Standesamt nicht mehr existiert oder fusioniert wurde?

Bei Gebietsreformen oder Gemeindefusionen gehen die Personenstandsregister auf die Rechtsnachfolge-Gemeinde über. In der Regel hilft eine Anfrage beim Standesamt der heutigen Gemeinde weiter. Bei Geburtsorten in den neuen Bundesländern (vor 1990) können die Register auch im jeweiligen Landesarchiv liegen.

Gilt auch für

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.