Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Negativbescheinigung, um das alleinige Sorgerecht nachweisen zu können.

Ich war weder vor noch nach der Geburt des Kindes mit dem Vater verheiratet. Es existiert keine gerichtliche Entscheidung - auch keine vorläufige - zur elterlichen Sorge.

Eine Kopie der Geburtsurkunde meines Kindes [Name] und meines Personalausweises habe ich dem Antrag beigefügt.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister

Der sogenannte Negativattest oder die Negativbescheinigung dient im Rechtsverkehr (zum Beispiel bei Behörden, Schule, Bank, Arzt etc.) als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter. Es wird auf Antrag vom Jugendamt ausgestellt. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

Der Antrag wird beim zuständigen Jugendamt eingereicht, meist in Ihrem Wohnort. Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis der Mutter
  • Geburtsurkunde des Kindes