Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, die festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für das Jahr [Jahr] herabzusetzen. Nach meiner Einschätzung werden meine Einkünfte in diesem Jahr deutlich niedriger ausfallen als bei der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde gelegt.
Der Rückgang ergibt sich aus folgendem Grund:
[z. B. Auftragsrückgang / geringere Umsätze]
[z. B. Wegfall einer Einkunftsquelle]
[z. B. längere Krankheit / Elternzeit]
[z. B. höhere abzugsfähige Aufwendungen / Investitionen]
Meine voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr [Jahr] schätze ich auf [Betrag] Euro. Ich bitte daher, die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen und mir einen geänderten Vorauszahlungsbescheid zu übersenden.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Steuervorauszahlung anpassen – Musterbrief & Vorlage
Was sind Steuervorauszahlungen?
Wer Einkünfte erzielt, auf die kein Lohnsteuerabzug stattfindet – etwa Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende oder Vermieter – zahlt die Einkommensteuer nicht erst nach Abgabe der Steuererklärung, sondern bereits unterjährig im Voraus. Diese Vorauszahlungen sind in § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Das Finanzamt setzt die Höhe mit einem Vorauszahlungsbescheid fest und orientiert sich dabei an der zuletzt veranlagten Einkommensteuer. Sie sind grundsätzlich zu vier Terminen im Jahr fällig:
| Fälligkeitstermin | Quartal |
|---|---|
| 10. März | 1. Quartal |
| 10. Juni | 2. Quartal |
| 10. September | 3. Quartal |
| 10. Dezember | 4. Quartal |
Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400 Euro und für einen Vorauszahlungszeitpunkt mindestens 100 Euro betragen (§ 37 Abs. 5 EStG).
Warum eine Anpassung beantragen?
Kurz gesagt: Sie können die Einkommensteuer-Vorauszahlung jederzeit formlos beim Finanzamt herabsetzen lassen, wenn Ihre Einkünfte voraussichtlich sinken – oder heraufsetzen lassen, wenn Sie höhere Einkünfte erwarten.
Die Vorauszahlungen beruhen auf den Einkünften eines früheren Jahres. Verändert sich Ihre wirtschaftliche Lage, passt die festgesetzte Summe häufig nicht mehr zur tatsächlichen Steuerlast. Dann lohnt sich ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen:
- Herabsetzung, wenn Ihre Einkünfte voraussichtlich sinken – so vermeiden Sie es, dem Finanzamt unnötig einen zinslosen Kredit zu gewähren.
- Heraufsetzung, wenn Sie mit höheren Einkünften rechnen – so vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung im Steuerbescheid.
Eine Herabsetzung können Sie jederzeit formlos und kostenlos beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das Finanzamt darf die Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem Veranlagungszeitraum anpassen (bei überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bis zum 23. Monat).
Welche Gründe erkennt das Finanzamt an?
Damit das Finanzamt die Vorauszahlungen herabsetzt, müssen Sie den erwarteten Rückgang Ihrer Einkünfte nachvollziehbar darlegen. Typische anerkannte Gründe sind:
- Auftrags- oder Umsatzrückgang: Geschäft läuft schlechter als im Vorjahr.
- Wegfall einer Einkunftsquelle: Aufgabe oder Verkauf eines Betriebs, Ende eines Mietverhältnisses.
- Längere Krankheit oder Elternzeit: Verringerte oder ausgesetzte Tätigkeit.
- Höhere Aufwendungen: Größere Investitionen, Sonderabschreibungen oder gestiegene Betriebsausgaben.
- Geänderte persönliche Verhältnisse: Heirat, Scheidung oder ein zusätzliches Kind.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten – am sichersten schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben. Er sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
- Ihre Steuernummer
- Das betreffende Vorauszahlungsjahr
- Ob Sie eine Herabsetzung oder Heraufsetzung wünschen
- Den konkreten Grund für die geänderte Einkommenserwartung
- Eine möglichst belegbare Schätzung Ihrer voraussichtlichen Einkünfte
Nach Eingang prüft das Finanzamt den Antrag und erlässt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen einen geänderten Vorauszahlungsbescheid. Bereits zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.
Was enthält der Musterbrief?
Die Vorlage enthält alle wesentlichen Bestandteile eines formgerechten Antrags:
- Korrekte Adressierung an das zuständige Finanzamt
- Betreffzeile mit Bezug auf das Vorauszahlungsjahr
- Feld für die Steuernummer
- Platzhalter für den individuellen Grund des Einkommensrückgangs
- Angabe der voraussichtlichen Einkünfte
- Bitte um Übersendung eines geänderten Vorauszahlungsbescheids
Häufige Fragen
Eine Herabsetzung können Sie jederzeit beantragen. Das Finanzamt darf die Vorauszahlungen für ein Jahr noch bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem betreffenden Veranlagungszeitraum anpassen (§ 37 Abs. 3 EStG). Sinnvoll ist ein Antrag, sobald sich der Einkommensrückgang abzeichnet.
Einen formellen Nachweis verlangt das Finanzamt nicht zwingend, aber eine nachvollziehbare Begründung. Hilfreich sind eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Umsatzlisten oder eine kurze Prognoserechnung. Je plausibler Ihre Schätzung, desto eher folgt das Finanzamt dem Antrag.
Fallen Ihre tatsächlichen Einkünfte höher aus, ergibt sich im Steuerbescheid eine Nachzahlung. Liegt diese mehr als 15 Monate nach dem Steuerjahr, können zudem Nachzahlungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % im Jahr) anfallen. Schätzen Sie daher realistisch.
Ja, ein vergleichbares Anpassungsverfahren gibt es bei der Gewerbesteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November). Diese setzt jedoch die Gemeinde fest. Auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden als Vorauszahlung anteilig mit angepasst.
Ja, ein formloser Antrag ist über Elster („Sonstige Nachricht an das Finanzamt") oder über das jeweilige Bürgerservice-Portal möglich. Ein schriftlicher Brief per Post oder Fax gibt Ihnen jedoch den sichersten Nachweis.
Gilt auch für
- Fristverlängerung für die Steuererklärung
- Antrag auf Ratenzahlung
- Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.