Einspruch gegen Grundsteuerbescheid - Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid vom (Datum) ein.

Den Einspruch begründe(n) ich/wir wie folgt:

Es bestehen ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken gegen das angewendete

Bewertungsverfahren, nach welchem der Grundsteuerwert berechnet wurde.

Textbaustein z. B. gegen den Bodenrichtwert:

Im Rahmen der Bewertung des Grundstücks wird ein Bodenrichtwert von … Euro angesetzt.

Bisher gibt es kein festgelegtes Verfahren zur Bestimmung des Bodenrichtwerts. Die Festlegung ist von Verkäufen abhängig. Bei wenigen Verkäufen kommt es daher zu nicht realitätsgerechten Änderungen des Bodenrichtwerts. Zudem gibt es keine Möglichkeit, sich gegen einen zu hohen Bodenrichtwert mit einem Widerspruch zu wenden.

Textbaustein z. B. gegen Ansatz der pauschalen Mieten:

Im Rahmen der Bewertung des Hauses/der Wohnung wurde eine pauschale Miete von x Euro angesetzt. Diese Miete ist nicht identisch mit der erzielbaren Miete oder mit dem nach der ortsüblichen Miete anzusetzenden Wert. Es wird folglich ein Wert berücksichtigt, der nicht der Realität entspricht.

Wir/Ich bitte(n) um entsprechende Änderung des Bescheides.

Gleichzeitig wird die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts beantragt.

Für eine Bestätigung des Eingangs des Einspruchs wäre/n ich/wir Ihnen sehr dankbar.

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Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid

Im Zuge der Grundsteuerreform 2022 (in Kraft ab 2025) wurden bundesweit neue Grundsteuerwerte festgestellt. Viele Eigentümer haben daraufhin Einspruch gegen die Bescheide eingelegt – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an der Bewertungsmethode oder weil die festgestellten Werte zu hoch erschienen.

Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids beim zuständigen Finanzamt eingehen (§ 355 AO). Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig – eine nachträgliche Anfechtung ist dann nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.

Welches Modell gilt in Ihrem Bundesland?

Nicht alle Bundesländer haben das Bundesmodell übernommen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Einspruchsgründe je nach Modell unterschiedlich sind:

  • Bundesmodell (z. B. Berlin, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen): Bewertung nach Ertragswertverfahren (Wohnimmobilien) oder Sachwertverfahren. Einspruchsargumente beziehen sich auf Bodenrichtwerte, pauschale Mieten oder die Verfassungsmäßigkeit der Methode.
  • Ländermodelle: Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Hamburg (Wohnlagenmodell), Hessen, Niedersachsen und Saarland haben eigene Modelle mit abweichenden Rechtsfragen.

Aktueller Rechtsstand (2025)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in Verfahren zu Grundsteuerwertbescheiden Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Das bedeutet: Beim zuständigen Finanzamt kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, bis die Hauptsacheverfahren entschieden sind. Die endgültige Klärung durch BFH und Bundesverfassungsgericht steht noch aus.

Was im Einspruch enthalten sein sollte

  • Genaue Bezeichnung des Bescheids (Datum, Aktenzeichen)
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)
  • Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung
  • Kurze Begründung (z. B. verfassungsrechtliche Bedenken, überhöhter Bodenrichtwert)

Alternative: Grundsteuererlass bei Ertragsminderung

Neben dem Einspruch gibt es eine weitere Möglichkeit zur Entlastung: Den Grundsteuererlass nach § 33 GrStG. Vermieter können diesen beantragen, wenn der tatsächliche Rohertrag einer Immobilie wesentlich unter dem normalen Rohertrag liegt (z. B. durch Leerstand oder unverschuldete Mietausfälle). Der Antrag ist bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.

Häufige Fragen

Kostet der Einspruch etwas?

Nein. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist für den Steuerpflichtigen kostenlos. Entstehende Anwaltskosten trägt jede Partei selbst.

Was passiert nach dem Einspruch?

Das Finanzamt prüft den Einspruch und entscheidet durch Einspruchsentscheidung. Wird der Einspruch abgelehnt, ist als nächster Schritt eine Klage beim Finanzgericht möglich.

Quellen: VDGN, HNA

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.