Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromvertrag mit der Vertragsnummer XXX fristwahrend zum XXX. Sollte dies nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich mit.
Vielen Dank.
Stromanbieter kündigen – Vorlage & Hinweise
Die Kündigung des Stromvertrags richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Fristen. Wählen Sie Ihren neuen Anbieter, bevor Sie kündigen – so vermeiden Sie eine Unterbrechung der Stromversorgung. Der neue Anbieter übernimmt oft die Abmeldung beim alten Anbieter. Kündigen Sie trotzdem selbst schriftlich, um auf der sicheren Seite zu sein.
Kündigungsfrist für Stromverträge
Bei den meisten Anbietern beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei neueren Verträgen (ab Juli 2022) begrenzt § 41 EnWG die Erstlaufzeit auf maximal 12 Monate. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist er monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar. Prüfen Sie im Zweifel die konkrete Frist in Ihrem Vertrag oder auf der letzten Jahresabrechnung.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Bei einer Preiserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Der Anbieter muss Sie mindestens 6 Wochen vorher schriftlich informieren.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Bei einem Wohnortwechsel haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, sofern Ihr bisheriger Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen weiterbeliefern kann. Kündigen Sie in diesem Fall mit ausdrücklichem Hinweis auf den Umzug und dem Datum des Auszugs. Legen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit die Ummeldebescheinigung bei, damit der Anbieter das Sonderkündigungsrecht anerkennt.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Vollständiger Name und Anschrift
- Kundennummer (auf jeder Rechnung angegeben)
- Zählernummer (auf dem Stromzähler oder der Rechnung)
- Gewünschtes Kündigungsdatum oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Bitte um Bestätigung und Ablesetermin-Abstimmung
Häufige Fragen
Ihr Netzgebiet-Grundversorger liefert automatisch weiter – allerdings zu den meist teureren Grundversorgungstarifen. Es entsteht keine Versorgungslücke. Suchen Sie aber schnell einen günstigeren Tarif.
Ja. Bei einem Wohnortwechsel haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, sofern der Anbieter am neuen Standort nicht verfügbar ist. Kündigen Sie mit Hinweis auf den Umzug und legen Sie die Ummeldebescheinigung bei.
Ja. Die Vorlage und die beschriebenen Fristen gelten gleichermaßen für die Kündigung eines Gasvertrags. Ersetzen Sie „Strom" durch „Gas" und geben Sie Ihre Gaszählernummer an.
Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Kündigungsbestätigung zu senden. Erhalten Sie innerhalb von 2–3 Wochen keine Bestätigung, erkundigen Sie sich schriftlich nach dem Eingang.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.