Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines Umzuges kündige ich hiermit meinen Internetzugang und Telefonanschluss für die oben genannte Kundennummer fristgerecht zum XXX. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.

Vielen Dank.

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Internetzugang kündigen

Der Nutzung des Internets, egal ob DSL, Kabel oder LTA, liegt ein Vertrag zugrunde, der zwischen Ihnen und dem Internetanbieter geschlossen wurde. In aller Regel haben die Verträge eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Wird der Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um bis zu weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist bei Internetverträgen beträgt meistens 3 Monate vor Vertragsende. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters.

Wenn Sie ein besseres Angebot gefunden haben, sollten Sie Ihren alten Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit fristgerecht kündigen. Gleiches gilt, wenn der Anschluss nicht mehr benötigt wird oder in der neuen Wohnung nicht mehr zur Verfügung steht.

Internetzugang (DSL, Kabel) kündigen
Internetzugang (DSL, Kabel) kündigen

Die Kündigung des Internetzugangs sollte am besten per Einschreiben und mindestens eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist versendet werden. Eine fristgerechte Kündigung durch Sie muss dem Anbieter vor Beginn der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in schriftlicher Form und mit handschriftlicher Unterschrift vorliegen, wobei das Datum des Posteingangs entscheidend ist und nicht, wann die Kündigung verschickt wurde.

Wenn Sie den Provider wechseln übernimmt ggf. auch der neue Anbieter die Kündigung des Altvertrags in Ihrem Namen. Erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem neuen Internetprovider.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.