Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich, [Name], [Adresse], geboren am [Datum], übernehme die Bürgschaft für die Darlehensforderung, die von Herrn/Frau [Name], [Adresse], gegenüber
[Name s. o.], gemäß des Vertrags vom [Datum] in Höhe von [Betrag] € besteht.
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1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
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Bürgschaftserklärung – Vorlage für einfache Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich eine dritte Person (der Bürge) gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Schulden eines Hauptschuldners einzustehen, falls dieser nicht zahlen kann (§ 765 BGB). Bürgschaften werden häufig bei Bankdarlehen, Mietverträgen oder Lieferantenkrediten verlangt.
Schriftformerfordernis
Eine Bürgschaftserklärung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich abgegeben wird (§ 766 BGB). Elektronische Bürgschaftserklärungen per E-Mail oder SMS genügen dem Schriftformerfordernis nicht – es ist eine eigenhändige Unterschrift auf dem Papierdokument erforderlich.
Einfache Bürgschaft vs. selbstschuldnerische Bürgschaft
Der entscheidende Unterschied:
- Einfache Bürgschaft (§ 771 BGB): Der Bürge kann die sogenannte Einrede der Vorausklage erheben – der Gläubiger muss zunächst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner beizutreiben (z. B. durch Klage), bevor er den Bürgen in Anspruch nehmen darf.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 773 BGB): Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann den Bürgen sofort und direkt in Anspruch nehmen – ohne vorherigen Klageweg gegen den Hauptschuldner. Banken und Vermieter verlangen fast immer diese Form.
Gilt auch für
Pflichtangaben in einer Bürgschaft
Eine vollständige Bürgschaftserklärung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Bürgen
- Name und Adresse des Gläubigers
- Name und Adresse des Hauptschuldners
- Genaue Bezeichnung der verbürgten Forderung (Vertragsnummer, Betrag)
- Höchstbetrag der Bürgschaft (empfohlen, zur Haftungsbegrenzung)
- Angabe, ob es sich um eine einfache oder selbstschuldnerische Bürgschaft handelt
- Datum und eigenhändige Unterschrift des Bürgen
Häufige Fragen
Haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen?
Ja, grundsätzlich mit dem gesamten Privatvermögen – sofern kein Haftungshöchstbetrag vereinbart wurde. Daher ist es ratsam, in der Bürgschaftserklärung ausdrücklich einen Höchstbetrag festzulegen, um das Haftungsrisiko zu begrenzen.
Kann eine Bürgschaft widerrufen werden?
Eine einmal wirksam erteilte Bürgschaft kann im Nachhinein nicht einseitig widerrufen werden, solange die verbürgte Forderung besteht. Bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit für zukünftige Forderungen (Globalbürgschaft) ist ein Widerruf mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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