Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sicherung der Forderung aus dem Mietvertrag gegen [Ihr Sohn, Ihre Tochter] übernehme ich, [Ihr Name], die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von [Betrag] € (drei Nettokaltmieten).
Ich verpflichte mich für sämtliche aus dem Mietvertrag entstandenen Verpflichtungen ohne zeitliche Begrenzung und auf Aufforderung zu bürgen. Aus dieser Bürgschaft werde ich auf erstes schriftliches Anfordern umgehend Zahlung leisten, sofern mir vom Vermieter mitgeteilt wird, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Bei der vorliegenden Bürgschaft handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage (vgl. §§ 770, 771 des BGB).
Die Bürgschaft erlischt automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses.
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Selbstschuldnerische Bürgschaft Miete – Vorlage & Hinweise
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine schriftliche Erklärung, mit der sich eine dritte Person (der Bürge) gegenüber dem Vermieter verpflichtet, für Mietschulden des Mieters einzustehen. Sie ist die in der Praxis häufigste Form der Mietbürgschaft – insbesondere wenn Vermieter bei Studenten, Berufseinsteigern oder Selbstständigen finanzielle Absicherung verlangen.
Was macht sie „selbstschuldnerisch"?
Bei einer einfachen Bürgschaft kann der Bürge die Zahlung verweigern, solange der Vermieter nicht zunächst gegen den Mieter vollstreckt hat (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge ausdrücklich auf dieses Recht – der Vermieter kann sich direkt an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter zu verklagen.
Rechtliche Grundlagen
- § 766 BGB: Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden – mündliche Zusagen sind unwirksam
- § 767 BGB: Die Haftung des Bürgen ist auf den ursprünglich vereinbarten Schuldbetrag begrenzt – einseitige Mieterhöhungen nach Vertragsschluss erweitern die Bürgschaft nicht automatisch
- § 774 BGB: Zahlt der Bürge, gehen die Forderungen des Vermieters automatisch auf ihn über (Gesetzlicher Forderungsübergang). Der Bürge kann dann Regress beim Mieter nehmen.
Übliche Bedingungen
- Bürgschaftsbetrag: üblicherweise bis zu 3 Nettokaltmieten (entspricht dem gesetzlichen Maximum für Barkaution)
- Befristung: Bürgschaft gilt in der Regel für die gesamte Mietdauer plus eventuelle Nachforderungen
- Verjährung: Die Haftung verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren ab Kenntnis des Anspruchs (§ 195 BGB)
Häufige Fragen
Was muss die Bürgschaftserklärung enthalten?
Die Erklärung muss den Bürgen, den Hauptmieter, das Mietobjekt, den Höchstbetrag der Haftung und den ausdrücklichen Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nennen. Außerdem sollte sie unterschrieben und datiert sein. Banken verlangen bei Kautionsbürgschaften oft zusätzlich eine notarielle Beglaubigung.
Kann ich als Bürge die Bürgschaft wieder kündigen?
Ja, aber nur wenn der Bürgschaftsvertrag keine feste Laufzeit enthält und der Mieter noch keine Schulden hat. Eine Kündigung entbindet Sie nicht von Verbindlichkeiten, die bereits während der Bürgschaftsdauer entstanden sind. Sprechen Sie dies vor Unterzeichnung schriftlich mit dem Vermieter ab.
Was passiert nach Mietende mit der Bürgschaftsurkunde?
Nach Ende des Mietverhältnisses ohne offene Forderungen sollten Sie die Rückgabe der Originalurkunde schriftlich verlangen. Solange der Vermieter das Original hat, kann er theoretisch weiter Ansprüche geltend machen. Verlangen Sie die Urkunde nach Auszug und Abnahme zurück.
Müssen Eltern für Kinder bürgen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Vermieter verlangen eine Bürgschaft freiwillig als Zusatzsicherheit, etwa bei Studierenden ohne Einkommen. Als Elternteil haften Sie nur für den in der Bürgschaftserklärung genannten Betrag – nicht pauschal für alle Mietschulden.
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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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