Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Sicherung der Forderung aus dem Mietvertrag gegen [Ihr Sohn, Ihre Tochter] übernehme ich, [Ihr Name], die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von [Betrag] € (drei Nettokaltmieten).

Ich verpflichte mich für sämtliche aus dem Mietvertrag entstandenen Verpflichtungen ohne zeitliche Begrenzung und auf Aufforderung zu bürgen. Aus dieser Bürgschaft werde ich auf erstes schriftliches Anfordern umgehend Zahlung leisten, sofern mir vom Vermieter mitgeteilt wird, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Bei der vorliegenden Bürgschaft handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage (vgl. §§ 770, 771 des BGB).

Die Bürgschaft erlischt automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses.

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Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird ein einseitig verpflichtender Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. Ähnlich einer Schuldmitübernahme, erklärt man sich als Bürge in diesem Fall dazu bereit, für eventuelle Zahlungsausfälle aus dem Mietvertrag aufzukommen und diese zu begleichen. Laut § 766 BGB bedarf diese Erklärung immer der Schriftform und setzt Bonität des Bürgen voraus.

Diese Form der Bürgschaft kann vom Vermieter dann in Anspruch genommen, wenn bei den neuen Mietern unter Umständen die finanzielle Lage nicht mehr abgesichert ist.

Bei einer „Einrede der Vorausklage“ kann ein Bürge seine Zahlung so lange verweigern, bis der Vermieter beim Mieter eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat. Erst wenn er damit keinen Erfolg hat, muss der Bürge zahlen. Wenn der Vermieter auf "den Verzicht auf Einrede der Vorausklage" besteht, kann dieser sich direkt an den Bürgen wenden.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.