Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen - Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).

Angaben zur Person:

Beitragsnummer: (…)

Name, Vorname: (…)

Anschrift: (…)

Der Befreiung liegt folgender Grund zugrunde:

(z. B. Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen)

Als Nachweis füge ich eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids bei. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Befreiung ab Beginn des Bewilligungszeitraums.

Bereits für diesen Zeitraum gezahlte Beiträge bitte ich zu erstatten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Der Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 € im Monat (55,08 € pro Quartal) fällt pro Wohnung an – unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich nach § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) von der Beitragspflicht befreien lassen. Der Antrag geht an den zentralen Beitragsservice in Köln.

Wer kann sich befreien lassen?

Eine Befreiung erhalten insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von:

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – sofern nicht bei den Eltern wohnend
  • Asylbewerberleistungen
  • Blindenhilfe, Pflegegeld oder Leistungen für Heimbewohner

Ermäßigung statt Befreiung

Bestimmte Menschen mit Behinderung zahlen einen ermäßigten Beitrag von 6,12 € (ein Drittel). Das gilt bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe werden dagegen ganz befreit.

Härtefallregelung

Auch ohne einen der genannten Bescheide ist eine Befreiung als besonderer Härtefall möglich – etwa wenn Ihr Einkommen die Sozialleistungsgrenze nur um weniger als den Rundfunkbeitrag überschreitet (§ 4 Abs. 6 RBStV).

Das gehört in den Antrag

  • Ihre Beitragsnummer (steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice)
  • Name und Anschrift der Wohnung
  • der Befreiungsgrund
  • eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids als Nachweis

Wohin schicken?

Der Antrag geht an den gemeinsamen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Alternativ können Sie den Antrag auch online über rundfunkbeitrag.de stellen. Ein Schreiben per Post hat den Vorteil, dass Sie eine Kopie und einen Nachweis der Absendung behalten.

Rückwirkend und befristet

  • Die Befreiung wird ab Beginn des Bewilligungszeitraums Ihrer Sozialleistung gewährt und kann so auch rückwirkend gelten.
  • Sie ist immer auf den Bewilligungszeitraum begrenzt. Läuft Ihr Bescheid aus, müssen Sie die Befreiung mit dem neuen Bescheid erneut beantragen.
  • Bereits gezahlte Beiträge für den befreiten Zeitraum werden auf Antrag erstattet.

So gehen Sie vor

  • Bewilligungsbescheid der Sozialleistung heraussuchen und kopieren
  • Beitragsnummer vom letzten Schreiben des Beitragsservice übernehmen
  • Antrag mit der Bescheidkopie an den Beitragsservice senden
  • Bestätigung abwarten und für die Unterlagen aufbewahren

Häufige Fragen

Befreit wird, wer bestimmte Sozialleistungen bezieht – etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) oder Asylbewerberleistungen. Auch als besonderer Härtefall ist eine Befreiung möglich.

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € pro Monat, also 55,08 € pro Quartal. Er wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt ermäßigt 6,12 € oder gar nichts.

Ja. Die Befreiung gilt ab Beginn des Bewilligungszeitraums Ihrer Sozialleistung. Liegt dieser in der Vergangenheit, wird die Befreiung entsprechend rückwirkend gewährt und bereits gezahlte Beiträge werden erstattet.

Es genügt eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids der Sozialleistung (z. B. Bürgergeld- oder BAföG-Bescheid). Das Original müssen Sie nicht einsenden. Achten Sie darauf, dass Name und Zeitraum auf der Kopie lesbar sind.

Der Beitragsservice bearbeitet Befreiungsanträge in der Regel innerhalb weniger Wochen. Zahlen Sie fällige Beiträge bis zur Entscheidung zunächst weiter – wird die Befreiung rückwirkend gewährt, werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Über die Befreiung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post.

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie ihn und legen Sie fehlende Nachweise bei. Bleibt der Widerspruch erfolglos, steht anschließend der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen.

Gilt auch für

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juli 2026.

Disclaimer
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.