Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich umgezogen bin, und bitte Sie, meine Daten entsprechend zu aktualisieren. [Kundennummer / Versicherungsnummer / Kontonummer: [Ihre Nummer]]
Die Adressänderung ist gültig ab dem [Datum des Umzugs].
Meine neue Anschrift lautet:
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Bitte senden Sie alle künftige Korrespondenz an diese neue Adresse. Vielen Dank.
Adressänderung nach Umzug mitteilen – Checkliste und Musterbrief
Wen müssen Sie nach dem Umzug informieren?
Informieren Sie möglichst noch vor dem Umzug alle wichtigen Stellen über Ihre neue Adresse – das erspart einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag und vermeidet, dass Post verloren geht. Diese Institutionen sollten auf Ihrer Checkliste stehen:
- Einwohnermeldeamt – gesetzliche Ummeldepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Einzug (§ 17 BMG)
- Kfz-Zulassungsstelle – Fahrzeugschein und ggf. Kennzeichen bei Umzug in anderen Landkreis anpassen
- Arbeitgeber – für Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnabrechnung
- Krankenkasse – ändert sich Ihr Einzugsgebiet, ggf. andere Arztabrechnungen betroffen
- Banken und Sparkassen – für Kontoauszüge und Kreditkartenschreiben
- Versicherungen – Hausrat, Haftpflicht, KFZ (Wohnort kann Beitrag beeinflussen)
- Finanzamt – für Steuerbescheide und ELSTER-Konto
- Deutsche Rentenversicherung – für Rentenbescheide und Korrespondenz
- Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschlandradio) – online unter rundfunkbeitrag.de ummelden
- Abonnements und Online-Shops – Zeitschriften, Amazon, Zalando, eBay etc.
- Strom, Gas, Wasser, Internet – Vertragsänderung oder Neuanmeldung beim neuen Anbieter
- Ärzte, Apotheken, Zahnarzt – für Rezepte und Überweisungen
Fristen im Überblick
| Stelle | Frist |
|---|---|
| Einwohnermeldeamt (Ummeldung) | 2 Wochen |
| Kfz-Zulassungsstelle | so bald wie möglich |
| Arbeitgeber | unverzüglich |
| Finanzamt | vor nächster Steuererklärung |
| Krankenkasse, Versicherungen | unverzüglich |
Nachsendeauftrag der Deutschen Post
Als Absicherung können Sie parallel einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten. Post, die noch an die alte Adresse gesendet wird, wird dann automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Laufzeiten: 3, 6, 12 oder 24 Monate. Der Auftrag ist kostenpflichtig und kann online unter deutschepost.de oder in der Filiale gebucht werden.
Der Nachsendeauftrag ersetzt nicht die aktive Ummeldung – er ist nur eine Übergangslösung. Absender erhalten keine Benachrichtigung über Ihre neue Adresse.
Muss ich Dokumente beifügen?
Bei privaten Unternehmen (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) reicht das Mitteilungsschreiben in der Regel aus – eine Meldebescheinigung ist nicht erforderlich. Einige Behörden und öffentliche Stellen verlangen jedoch einen Nachweis der neuen Adresse:
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (kostenlos oder gegen geringe Gebühr erhältlich)
- Bei Kfz-Zulassung: Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung
Holen Sie die Meldebescheinigung direkt nach der Ummeldung beim Bürgeramt ab – sie ist für viele Folgeschritte hilfreich.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 BMG). Wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €. Die 2-Wochen-Frist gilt ab dem Tag des Einzugs – nicht ab dem Vertragsabschluss.
Bei Banken, Versicherungen und vielen Unternehmen ist die Adressänderung per E-Mail, Online-Portal oder App möglich. Für ein rechtssicheres Nachweisdokument – z. B. bei Behörden oder bei Vertragsänderungen – ist das Musterschreiben auf dieser Seite per Post, bevorzugt per Einschreiben, die sicherere Wahl.
Das hängt davon ab, wohin Sie ziehen. Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks bleibt das Kennzeichen unverändert; Sie müssen lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisieren lassen. Bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt können Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten (seit der Reform 2012) oder ein neues Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen. In jedem Fall müssen Sie die neue Adresse bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle anmelden.
Ja, möglicherweise. KFZ-Versicherungen kalkulieren ihren Beitrag anhand der Regionalklasse des Wohnorts. Ein Umzug in eine andere Regionalklasse kann den Jahresbeitrag erhöhen oder senken. Informieren Sie Ihre Versicherung daher unmittelbar nach dem Umzug.
Das Finanzamt wird in der Regel automatisch vom Einwohnermeldeamt informiert. Sie können die Adressänderung aber auch aktiv über ELSTER (elster.de) oder schriftlich mitteilen – besonders empfehlenswert, wenn eine Steuererklärung in Kürze ansteht.
Rechtliche Grundlagen
Gilt auch für
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.