Sehr geehrte Damen und Herren,
am XXX (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt:
XXX (Artikel und Preis nennen).
Der Kaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von XXX (Betrag) wurde am XXX (Datum) an Sie gezahlt. Bis heute habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die gekaufte Ware bis spätestens zum XXX (Datum, ca. 12 Tage nach Absendung dieses Schreibens) an mich zu senden. Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keinen Eingang der Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
kostenlos
Postversand1 Brief: 1,90 €
2 Briefe: 3,40 €
(1,70 € / Brief)
3 Briefe: 4,80 €
(1,60 € / Brief)
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Artikel per Vorkasse gezahlt, bestellte Ware nicht erhalten
Sie haben einen Artikel online gekauft und bezahlt, aber nicht erhalten?
Bei einigen Onlinehändlern, z. B. eBay, ist es üblich, dass eine Lieferung einer Ware nur gegen Vorkasse erfolgt. Leider besteht hier das Risiko für den Käufer, dass er trotz Vorkasse keine Ware erhält.
Maßgeblich für die weitere Verfahrensweise sind die Vorschriften des §§ 433 ff. BGB.
Wenn der Verkäufer die von ihm genannte Lieferzeit oder die sonst übliche Lieferzeit, innerhalb derer man die Lieferung einer solchen Ware erwarten kann, überschreitet, sollten Sie dem Verkäufer eine konkrete Frist zur Lieferung setzen. Diese Fristsetzung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um im Streitfall auch den Zugang der Lieferaufforderung nachweisen zu können. Hierbei sollten Sie gleichzeitig androhen, für den Fall, dass der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen, haben Sie rechtlich einen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises gem. § 323 BGB.
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