Sehr geehrte Damen und Herren,
am XXX (Datum) habe ich bei Ihnen folgenden Artikel bestellt:
XXX (Artikel und Preis nennen).
Der Kaufpreis einschließlich Versandkosten in Höhe von XXX (Betrag) wurde am XXX (Datum) an Sie gezahlt. Bis heute habe ich jedoch von Ihnen noch keine Ware erhalten.
Ich fordere Sie daher auf, die gekaufte Ware bis spätestens zum XXX (Datum, ca. 12 Tage nach Absendung dieses Schreibens) an mich zu senden. Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keinen Eingang der Ware feststellen können, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
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1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
3+ Briefe: je 1,95 € - Einschreiben
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Artikel per Vorkasse gezahlt, bestellte Ware nicht erhalten
Sie haben einen Artikel online gekauft und bezahlt, aber nicht erhalten? Bei einigen Onlinehändlern – auch auf eBay – ist eine Lieferung gegen Vorkasse üblich. Leider besteht dabei das Risiko, dass trotz Zahlung keine Ware ankommt.
Maßgeblich für die weitere Verfahrensweise sind die Vorschriften des §§ 433 ff. BGB.
Überschreitet der Verkäufer die genannte oder übliche Lieferzeit, sollten Sie ihm eine konkrete Frist zur Lieferung setzen. Diese Fristsetzung sollte schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um den Zugang im Streitfall nachweisen zu können. Gleichzeitig sollten Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag androhen, falls die Frist ungenutzt verstreicht.
Lässt der Verkäufer die Frist verstreichen, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gem. § 323 BGB. Darüber hinaus können Sie Schadensersatz für zusätzliche Schäden verlangen (z. B. Kosten für einen Deckungskauf beim Konkurrenten), sofern der Verkäufer die Nichtlieferung zu vertreten hat.
Alternative: Chargeback und Käuferschutz
Parallel zum rechtlichen Vorgehen stehen Ihnen häufig weitere Wege offen:
- PayPal Käuferschutz: Falls Sie per PayPal gezahlt haben, können Sie einen Käuferschutzantrag stellen (binnen 180 Tagen nach Zahlung).
- Kreditkarten-Chargeback: Bei Zahlung per Kreditkarte können Sie über Ihre Bank einen Chargeback beantragen.
- eBay Käuferschutz: Bei eBay-Transaktionen steht das eBay-eigene Käuferschutzprogramm zur Verfügung.
- Amazon A-bis-Z-Garantie: Bei Amazon-Marketplace-Käufen greift die A-bis-Z-Garantie.
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Häufige Fragen
Was tun, wenn der Verkäufer sagt, das Paket wurde verschickt?
Besteht der Verkäufer darauf, die Ware versandt zu haben, liegt das Verlustrisiko beim Versand grundsätzlich beim Verkäufer (§ 447 BGB gilt nicht bei Verbraucherkäufen). Sie können vom Verkäufer verlangen, dass er den Verlust mit dem Paketdienstleister klärt und Ihnen dennoch die Ware liefert oder den Kaufpreis erstattet.
Wie lange soll die Nachfrist sein?
Die Frist muss angemessen sein. Bei normaler Ware sind 10–14 Tage üblich. Bei Expressartikeln oder wenn es um eine dringende Bestellung geht, kann die Frist kürzer sein. Zu kurze Fristen (z. B. 2 Tage) können im Streitfall als nicht ausreichend angesehen werden.
Kann ich auch Schadensersatz verlangen?
Ja. Neben dem Kaufpreisanspruch können Sie Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die Nichtlieferung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist – z. B. weil Sie die Ware woanders teurer kaufen mussten. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer die Nichtlieferung zu vertreten hat.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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