Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Ab dem [Datum] möchte ich statt bisher [h] Wochenstunden gern [h] Stunden in der Woche arbeiten, wobei ich folgende Arbeitszeitverteilung präferiere:

Montag bis Freitag von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] Uhr.

Ich habe bereits mit meiner/m Vorgesetzten Frau/Herrn [Name] mein Anliegen nach Verringerung der Wochenarbeitszeit besprochen und er/sie hat dagegen nichts einzuwenden.

Falls Sie der Ansicht sein sollten, dass eine andere Verteilung auf die einzelnen Wochentage aus betrieblichen Gründen erforderlich ist oder wünschenswert wäre, bin ich durchaus zu einem Kompromiss bereit.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens schriftlich. Bei Klärungsbedarf stehe ich Ihnen natürlich gern für ein Gespräch zur Verfügung.

Vielen Dank.

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Antrag auf Teilzeit

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, laut § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auch haben Sie das Recht, nach oder während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten.
  2. Ihr Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter, davon ausgenommen sind Auszubildende sowie andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen.
  3. Sie müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit den Antrag beim Arbeitgeber stellen.
  4. Die letzte Verringerung der Arbeitszeit liegt mindestens 2 Jahre zurück.

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, heißt das lediglich, dass Sie kein Anspruch laut § 8 TzBfG haben. Versuchen sollten Sie es natürlich trotzdem, womöglich hat Ihr Arbeitgeber nichts einzuwenden.

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Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.