Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Ab dem [Datum] möchte ich statt bisher [h] Wochenstunden gern [h] Stunden in der Woche arbeiten, wobei ich folgende Arbeitszeitverteilung präferiere:
Montag bis Freitag von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] Uhr.
Ich habe bereits mit meiner/m Vorgesetzten Frau/Herrn [Name] mein Anliegen nach Verringerung der Wochenarbeitszeit besprochen und er/sie hat dagegen nichts einzuwenden.
Falls Sie der Ansicht sein sollten, dass eine andere Verteilung auf die einzelnen Wochentage aus betrieblichen Gründen erforderlich ist oder wünschenswert wäre, bin ich durchaus zu einem Kompromiss bereit.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens schriftlich. Bei Klärungsbedarf stehe ich Ihnen natürlich gern für ein Gespräch zur Verfügung.
Vielen Dank.
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Antrag auf Teilzeitbeschäftigung – Rechte, Brückenteilzeit und Musterbrief
Gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Sie müssen keinen Grund angeben. Der Anspruch setzt vier Voraussetzungen voraus:
- Betriebsgröße – Das Unternehmen beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende werden nicht mitgezählt)
- Beschäftigungsdauer – Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten
- Ankündigungsfrist – Der Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit gestellt werden
- Sperrfrist – Die letzte Arbeitszeitverringerung nach § 8 TzBfG liegt mindestens 2 Jahre zurück
Sind einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein gesetzlicher Anspruch – ein formloser Antrag lohnt sich aber dennoch, da viele Arbeitgeber kulant reagieren.
Typische Gründe, die Arbeitnehmer anführen (ohne Pflicht): Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung oder gesundheitliche Belastung. Keiner dieser Gründe ist rechtlich erforderlich.
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): Vorübergehend reduzieren mit Rückkehrrecht
Seit dem 1. Januar 2019 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 9a TzBfG eine zeitlich begrenzte Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) beantragen – mit dem gesetzlichen Recht, danach wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.
| Merkmal | § 8 TzBfG | § 9a TzBfG (Brückenteilzeit) |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | > 15 Arbeitnehmer | > 45 Arbeitnehmer |
| Dauer | Dauerhaft | 1–5 Jahre (befristet) |
| Rückkehrrecht | Nein (neuer Antrag nötig) | Ja, gesetzlich garantiert |
| Ankündigungsfrist | 3 Monate | 3 Monate |
| Sperrfrist | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Begründungspflicht | Nein | Nein |
Besonderheiten der Brückenteilzeit:
- Betriebsgröße – Gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern (größere Grenze als bei § 8 TzBfG)
- Dauer – Mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre; die Dauer muss im Antrag konkret benannt werden
- Rückkehrrecht – Nach Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr zur alten Stundenanzahl
- Ankündigungsfrist – Ebenfalls mindestens 3 Monate im Voraus
- Sperrfrist – Eine neue Brückenteilzeit kann erst nach Ablauf von 2 Jahren beantragt werden
Die Brückenteilzeit ist ideal, wenn Sie Ihre Arbeitszeit nur vorübergehend reduzieren möchten – etwa während intensiver Betreuungsphasen oder einer Weiterbildung – ohne dauerhaft auf Vollzeitstunden zu verzichten.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Der Arbeitgeber darf einen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Dazu zählen etwa wesentliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit. Soziale Gründe oder bloße Unannehmlichkeiten reichen nicht aus.
- Antwortfrist des Arbeitgebers – Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit schriftlich antworten. Reagiert er nicht, gilt die Zustimmung als erteilt (§ 8 Abs. 5 TzBfG)
- Keine Begründung akzeptabel? – Wenn die Ablehnung keine konkreten betrieblichen Gründe nennt oder diese nicht stichhaltig sind, können Sie Ihren Anspruch beim Arbeitsgericht einklagen – ohne Anwaltskosten in der ersten Instanz
- Betriebsrat einschalten – Falls ein Betriebsrat besteht, kann dieser den Prozess begleiten und hat Einsichtsrechte in die Ablehnungsgründe
§ 9 TzBfG: Aufstockung der Stunden beantragen
Wer bereits in Teilzeit arbeitet und mehr Stunden möchte, hat nach § 9 TzBfG ein Vorrangrecht bei der Besetzung freier Vollzeitstellen. Meldet der Teilzeitbeschäftigte seinen Wunsch nach mehr Stunden schriftlich an, muss der Arbeitgeber ihn bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann der Arbeitgeber Teilzeit pauschal ablehnen?
Nein. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine pauschale Ablehnung ohne konkrete betriebliche Gründe rechtswidrig. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall die Zustimmung gerichtlich erzwingen oder – wenn der Arbeitgeber gar nicht antwortet – die Teilzeit kraft Fiktion des § 8 Abs. 5 TzBfG ab dem beantragten Datum antreten.
Was gilt für Teilzeit während der Elternzeit?
Während der Elternzeit gelten die besonderen Regelungen des § 15 BEEG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine Teilzeitarbeit von 15 bis 32 Stunden pro Woche beanspruchen. Die Voraussetzungen nach TzBfG (Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer) gelten hier uneingeschränkt.
Kann ich Wochenstunden und Verteilung frei wählen?
Den gewünschten Umfang bestimmen Sie im Antrag selbst. Die Verteilung auf die Wochentage ist ein Wunsch, kein Anspruch – der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen eine andere Verteilung vorschlagen. Im Musterbrief auf dieser Seite können Sie beides angeben und dabei Flexibilität signalisieren.
Gilt der Anspruch auch für Minijobber oder Auszubildende?
Nein. § 8 TzBfG gilt für Arbeitnehmer in einem regulären Arbeitsverhältnis. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) fallen nicht unter den Anspruch. Für Beamte und leitende Angestellte kann es abweichende Regelungen geben.
Rechtliche Grundlagen
Gilt auch für
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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