Nebentätigkeit anmelden – Musterbrief & Genehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit als [Position/Tätigkeit] neben meiner derzeitigen Beschäftigung. Ich versichere Ihnen, dass diese Tätigkeit meine Leistungsfähigkeit und mein Engagement für Ihr Unternehmen nicht beeinträchtigen wird.

Details zur Nebentätigkeit:

  • Art der Tätigkeit: [Beschreibung der Tätigkeit, z. B. freiberufliche Beratung, Aushilfstätigkeit]
  • Arbeitgeber/Auftraggeber: [Name des Unternehmens oder des Auftraggebers]
  • Umfang: [z. B. Stunden pro Woche, Wochentage]
  • Zeitraum: [geplanter Beginn und ggf. Enddatum]

Die Nebentätigkeit steht nicht mit den Interessen Ihrer Firma im Konflikt und ich versichere, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten.

Sollten Sie Rückfragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Für Ihre Zustimmung bedanke ich mich im Voraus und freue mich über eine schriftliche Bestätigung.

Vielen Dank.

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Nebentätigkeit anmelden – Musterbrief & Vorlage

Ist eine Genehmigung erforderlich?

Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit zulässig und bedarf keiner Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Das gilt jedoch nicht, wenn im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ein Genehmigungsvorbehalt oder eine Anzeigepflicht vereinbart wurde. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber vorab zu informieren oder seine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Auch ohne vertragliche Pflicht ist es ratsam, den Arbeitgeber zu informieren – um mögliche Konflikte frühzeitig zu klären und eine Dokumentation zu schaffen, falls später Streit über die Auswirkungen der Nebentätigkeit entsteht.

Wann kann der Arbeitgeber die Genehmigung verweigern?

Steht die Nebentätigkeit in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber, ist eine Ablehnung rechtlich zulässig. Ebenso kann der Arbeitgeber die Zustimmung verweigern, wenn:

  • die Nebentätigkeit die Arbeitspflicht im Hauptjob messbar beeinträchtigt
  • betriebliche Interessen oder Betriebsgeheimnisse gefährdet sind
  • die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nicht eingehalten werden könnten

Bei berechtigter Weigerung riskiert wer die Nebentätigkeit trotzdem aufnimmt eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall die Kündigung des Hauptarbeitsverhältnisses.

Was tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt oder nicht antwortet?

Lehnt der Arbeitgeber ohne sachlichen Grund ab, kann die Verweigerung anfechtbar sein. Mögliche Schritte:

  • Betriebsrat einschalten: Der Betriebsrat kann bei der Durchsetzung eines berechtigten Interesses unterstützen.
  • Prüfen, ob nur Anzeigepflicht gilt: Sieht der Vertrag lediglich eine Informationspflicht vor, ist keine aktive Zustimmung nötig.
  • Keine stillschweigende Genehmigung annehmen: Bleibt der Arbeitgeber ohne Reaktion, darf die Nebentätigkeit nur dann aufgenommen werden, wenn der Vertrag dies ausdrücklich erlaubt.
  • Rechtsberatung: Fachanwälte für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft können die Rechtslage im konkreten Fall beurteilen.

Arbeitszeitgrenzen: Der ArbZG-Rahmen

Haupt- und Nebentätigkeit werden für die Zwecke des Arbeitszeitgesetzes (§ 3 ArbZG) zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grenzen:

  • Maximal 8 Stunden Arbeitszeit pro Werktag
  • Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich, wenn der Durchschnitt über 24 Wochen 8 Stunden/Tag nicht überschreitet
  • Daraus ergibt sich eine praktische Obergrenze von rund 48 Stunden pro Woche (6 Werktage × 8 Stunden)

Der Musterbrief enthält bereits die Versicherung, die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten – ein juristisch wichtiges Element.

Auswirkungen auf Kranken- und Rentenversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung einer Nebentätigkeit hängt von ihrer Art und ihrem Umfang ab:

Art der Nebentätigkeit Sozialversicherung
Minijob (≤ 556 €/Monat, 2024) Pauschalabgaben durch Arbeitgeber; Arbeitnehmer zahlt nur reduzierten RV-Beitrag (3,6 %) oder beantragt Befreiung
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Volle Beiträge aus dem Nebenjob-Einkommen; Summe beider Einkommen wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) herangezogen
Selbstständige / freiberufliche Nebentätigkeit Ggf. Rentenversicherungspflicht als Selbstständige:r; keine automatische GKV-Pflicht, aber freiwillige Absicherung prüfen

Übersteigt das kombinierte Einkommen aus Haupt- und Nebentätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2024: 62.100 €/Jahr), werden oberhalb dieser Grenze keine weiteren GKV-Beiträge fällig. Für die Rentenversicherung gilt die BBG von 90.600 €/Jahr (West, 2024).

Sonderfall: Beamte und Beamtinnen

Für Beamtinnen und Beamte gelten deutlich strengere Regeln. Nebentätigkeiten sind nach § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bzw. den entsprechenden Landesbeamtengesetzen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Dienstherr kann die Genehmigung aus einem breiteren Spektrum dienstlicher Gründe verweigern, als dies einem privaten Arbeitgeber möglich wäre. Zusätzlich bestehen in vielen Bundesländern Einkommensgrenzen für Nebenverdienste von Beamten – Einnahmen oberhalb dieser Grenzen müssen an den Dienstherrn abgeführt werden.

Beamte sollten ihren Antrag daher immer an die zuständige Behörde (Dienstherr/Personalstelle) richten und nicht an einen privaten Arbeitgeber.

Was enthält der Musterbrief?

  • Art und Beschreibung der Nebentätigkeit
  • Name des Auftraggebers oder neuen Arbeitgebers
  • Stundenumfang und Zeitraum
  • Versicherung der ArbZG-Konformität
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Häufige Fragen

Muss ich meinen Nebenverdienst beim Finanzamt angeben?

Ja. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit sind steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – entweder als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (Lohn/Gehalt) oder als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb.

Darf ich eine Nebentätigkeit während meines Urlaubs ausüben?

Grundsätzlich nein, wenn der Urlaub der Erholung dient und die Nebentätigkeit dem widerspricht. Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit während des Erholungsurlaubs untersagen, wenn sie die Urlaubsziele gefährdet. Bei kurzen, nicht belastenden Tätigkeiten ist es eine Einzelfallentscheidung.

Kann ich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung aufnehmen, wenn mein Arbeitsvertrag nichts dazu sagt?

Wenn der Arbeitsvertrag weder einen Genehmigungsvorbehalt noch eine Anzeigepflicht enthält, ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich ohne Genehmigung zulässig – solange sie nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht und die Arbeitspflicht nicht beeinträchtigt wird. Eine Information ist dennoch empfehlenswert.

Was passiert, wenn ich meine Nebentätigkeit nicht anmelde, obwohl der Vertrag es verlangt?

Verstößt man gegen eine vertragliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Bei Wiederholung oder bei einer besonders schwerwiegenden Verletzung ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.

Hinweis: Diese Vorlage dient als Formulierungshilfe und ersetzt keine arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.