Widerspruch elektronische Patientenakte (ePA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich gemäß § 342 Abs. 2 SGB V der Einrichtung und Führung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für meine Person.

Seit Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt. Von diesem Widerspruchsrecht mache ich hiermit Gebrauch. Ich wünsche weder die Anlage noch die Befüllung einer ePA für mich.

Ich weise ergänzend auf § 335 Abs. 3 SGB V hin, der eine Benachteiligung von Versicherten verbietet, die Zugriffe auf Daten in der ePA verweigert haben.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass kein ePA-Konto für mich eingerichtet wird bzw. ein bereits angelegtes Konto unverzüglich geschlossen wird.

Vielen Dank.

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Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch angelegt – es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich. Diese Änderung wurde durch das Digitalgesetz (DiG) eingeführt, das Ende 2023 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, den Widerspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse schriftlich geltend zu machen.

Grundlage für das Widerspruchsrecht ist § 342 Abs. 2 SGB V: Versicherte können der Verarbeitung ihrer Daten in der ePA ganz oder teilweise widersprechen. Ergänzend schützt § 335 Abs. 3 SGB V vor Benachteiligungen, die aus der Verweigerung entstehen könnten.

Was ist die ePA?

Die ePA ist eine digitale Patientenakte, in der medizinische Befunde, Medikationspläne, Arztbriefe und weitere Gesundheitsdaten über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden. Betrieben wird sie über die Telematikinfrastruktur (TI) der gematik GmbH. Zugriff haben behandelnde Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken – aber nur mit Ihrer aktiven Zustimmung im Einzelfall.

Welche Widerspruchsoptionen gibt es?

Sie können der ePA auf drei Wegen widersprechen:

  • Online / App: Die meisten Krankenkassen bieten einen Opt-out über ihre Website oder App an – oft der schnellste Weg.
  • Schriftlich: Ein formloser Brief oder dieses Musterschreiben an Ihre Krankenkasse genügt. Geben Sie stets Ihre Versicherungsnummer an.
  • Persönlich: In einer Filiale oder Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse.

Statt eines vollständigen Widerspruchs können Sie auch nur den Zugriff bestimmter Berufsgruppen (z. B. Apotheken oder Pflegedienste) einschränken. Dieser sogenannte granulare Widerspruch ist ebenfalls über Ihre Krankenkasse möglich und erlaubt Ihnen, die ePA teilweise zu nutzen.

Häufige Fragen

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Der Widerspruch gegen die ePA ist formlos und bedarf keiner Begründung – weder für den vollständigen Widerspruch noch für den granularen. Es reicht, klar zum Ausdruck zu bringen, dass Sie keine ePA wünschen oder den Zugriff einschränken möchten.

Gilt der Widerspruch sofort?

Ja. Der Widerspruch wirkt ab Zugang bei Ihrer Krankenkasse. Eine bereits angelegte ePA muss unverzüglich geschlossen werden. Bitten Sie daher in Ihrem Schreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung.

Kann ich den Widerspruch später widerrufen?

Ja. Sie können den Widerspruch jederzeit widerrufen und der Anlage einer ePA nachträglich zustimmen. Der Opt-out ist nicht permanent und kann formlos gegenüber Ihrer Krankenkasse aufgehoben werden.

Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht reagiert?

Setzen Sie eine schriftliche Frist von zwei Wochen. Reagiert die Krankenkasse weiterhin nicht, können Sie sich an den Ombudsmann Ihrer Krankenkasse oder die zuständige Datenschutzbehörde wenden. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nimmt Beschwerden über unzulässige ePA-Datenverarbeitung entgegen.

Quellen: § 342 SGB V, § 335 SGB V, gematik GmbH – ePA

Hinweis: Dieses Musterschreiben dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.