Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Sie leider davon in Kenntnis setzen, dass wir erheblichen Ruhestörungen ausgesetzt sind. Diese Lärmbelästigungen werden verursacht von Herrn/Frau/Familie [Name] in der [Straße und Nummer].

Wir haben versucht mit den Nachbarn zu sprechen, doch leider haben unsere Bitten, die Ruhestörungen zu unterlassen, nichts genutzt.

Die Störungen sind während der Mittagsruhe zwischen [Uhrzeiten].

Die Störungen sind nachts, ab [Uhrzeit].

Die Störungen sind in den frühen Morgenstunden, vor 6.00 Uhr.

Die Störungen verstoßen gegen die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten, da sie zwischen [Uhrzeiten] auftreten.

Die Störungen sind Abends nach 22.00 Uhr und dauern meist bis [Uhrzeit].

Aus dem beigefügten Lärmprotokoll der letzten 2 Wochen ersehen Sie die Häufigkeit, die Art und die Auswirkung der Ruhestörungen. (Für die Ruhestörungen gibt es auch Zeugen.)

Als Eigentümer des Hauses bitten wir Sie eindringlich, dafür zu sorgen, dass diese unzumutbaren Belästigungen schnellstens unterbleiben.

Vielen Dank.

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Vermieter über Ruhestörung informieren

Das Mietrecht ist grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, allerdings lässt sich im Gesetzestext wenig zur Ruhestörung finden. Obwohl es hier keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten gibt, können diese in der jeweiligen Hausordnung und/oder der Immissionsvorschrift des Landes festgehalten sein. Dadurch sind sie für alle Mietparteien bindend und ein Vermieter/Mieter kann gegen Verstöße entsprechend vorgehen.

Beispielsweise kann in einer Gemeinde eine Mittagsruhe zwischen 12 und 13 Uhr festgelegt worden sein.

In den meisten Städten und Gemeinden gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 oder 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss ganztägig auf Ruhe geachtet werden.

Ruhestörung unterbinden
Informieren Sie Ihren Vermieter bei anhaltender Ruhestörung

Wie können Mieter gegen eine Ruhestörung vorgehen?

Als ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Person zu wenden, die den Lärm verursacht. Meist hilft ein klärendes Gespräch. Hilft dies nicht, können Sie das Ordnungsamt informieren oder eine Unterlassungsklage einreichen.

Stattdessen empfiehlt es sich, den Vermieter schriftlich über die Ruhestörung in Kenntnis setzen. Dieser sitzt als Vermieter meist am längeren Hebel.

Der Vermieter ist laut Mietvertrag in der Pflicht, einem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird die Lebensqualität dauerhaft durch eine Ruhestörung durch andere Mieter verringert, muss der Vermieter etwas gegen die übermäßige Lärmbelästigung unternehmen.

Beispiele für Lärmbelästigung während der Ruhezeiten durch einen Nachbarn sind:

  • Laute Musik
  • Renovierungsarbeiten
  • Baulärm

Bei anderen Lärmquellen sind die Zustände zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung entscheidend und nicht pauschal zu beantworten. Der Lärm durch Kinder hingegen stellt in der Regel keine Lärmbelästigung dar und ist somit hinzunehmen (LG Wuppertal, Urteil vom 29.07.2008, 16 S 25/08).

Sollten der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht in angemessener Zeit reagieren, können Sie den Ton durch folgende Textbausteine verschärfen:

Sollten Sie nicht bis spätestens zum [Datum mit Frist von mind. 10 Tagen] die Ruhestörungen wirksam unterbinden, so werden wir rechtliche Schritte einleiten.

Zunächst wird der Vermieter den Mieter, der den Lärm verursacht, abmahnen. Setzt dieser die Lärmbelästigung fort, kann der Vermieter entweder eine Unterlassungsklage gem. § 541 BGB erheben oder nach einer (ggf. fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses die Räumung gem. § 546 BGB verlangen.

Sollten Sie nicht bis spätestens zum [Datum mit Frist von mind. 10 Tagen] diese unerträglichen Ruhestörungen wirksam unterbinden, so behalten wir uns vor das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Unser Recht auf Mietminderung behalten wir uns vor.

Sofern die Einwirkungen nicht mehr zumutbar sind, kann der Mieter die Miete kürzen bzw. eine Mietminderung vornehmen, deren Höhe von der Dauer und Intensität der Beeinträchtigung abhängt.

Quellen: Juraforum.de, Buergerratgeber.de

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.