Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von XXX Euro berechnet. Damit bin ich nicht einverstanden.

Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Dazu liegen folgende Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor:

OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10), OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11), OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10), OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11), OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11), OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10), OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10), OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10).

Ich fordere Sie deshalb auf, die einbehaltene Bearbeitungsgebühr nebst 4 Prozent Zinsen p.a. seit Berechnung der Gebühr bis zum XXX (hier Frist von drei Wochen setzen) auf mein Konto Nr. XXX, BLZ: XXX zu überweisen.

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