Namensänderung nach Hochzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am [Hochzeitsdatum] geheiratet und trage seitdem den Namen [neuer Name]. Bisher war ich unter dem Namen [bisheriger Name] bei Ihnen erfasst.

Als Nachweis füge ich eine Kopie meiner Heiratsurkunde bei. Ich bitte Sie, Ihre Unterlagen entsprechend zu aktualisieren und mir die Änderung innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich zu bestätigen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

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Namensänderung nach Hochzeit mitteilen

Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit! Nach der Eheschließung müssen Sie Ihren neuen Nachnamen einer Reihe von Institutionen schriftlich mitteilen. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, die Namensänderung schnell und nachvollziehbar zu kommunizieren.

Beginnen Sie immer beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt): Ohne neuen Personalausweis können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Stellen nicht nachweisen. Den Reisepass müssen Sie separat beantragen – er wird nicht automatisch aktualisiert.

Wen müssen Sie informieren?

  • Einwohnermeldeamt: Personalausweis (Pflicht) und Reisepass (separat beantragen)
  • Arbeitgeber: Für Gehaltsabrechnung und ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Krankenkasse und alle Versicherungen
  • Banken: Häufig Original oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde nötig
  • Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle
  • Rentenversicherung, Vermieter, Vereine, Online-Dienste
Mit der Eheschließung ändert sich meist der Nachname
Mit der Eheschließung ändert sich meist der Nachname

Reihenfolge der Anmeldungen

  1. Standesamt: Stellt die Heiratsurkunde aus – Grundlage aller weiteren Schritte. Holen Sie gleich mehrere beglaubigte Kopien (wenige Euro pro Stück), da viele Stellen sie verlangen.
  2. Einwohnermeldeamt (Bürgeramt): Neuen Personalausweis beantragen; Reisepass separat und nur bei Bedarf.
  3. Alle weiteren Stellen: Mit dem neuen Ausweis als Nachweis – in der Reihenfolge, die für Sie am dringlichsten ist.

Welche Namensmöglichkeiten gibt es?

Mit der Heirat entscheiden Sie und Ihr Partner, welchen Namen Sie künftig führen. § 1355 BGB sieht folgende Optionen vor:

  • Ehename: Ein Partner nimmt den Nachnamen des anderen als gemeinsamen Familiennamen an.
  • Geburtsname behalten: Beide behalten ihren bisherigen Namen – dann gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen.
  • Begleitname (Doppelname): Wer seinen Geburtsnamen nicht aufgeben möchte, kann ihn dem Ehenamen voranstellen oder anhängen (z. B. „Müller-Schmidt"). Nur ein Partner darf einen Doppelnamen führen.

Dieses Musterschreiben eignet sich für alle Fälle, in denen sich Ihr Name nach der Hochzeit geändert hat.

Häufige Fragen

Brauche ich überall eine Original-Heiratsurkunde?

Nein – Behörden akzeptieren beglaubigte Kopien. Banken verlangen häufig eine beglaubigte Kopie oder das Original mit Rückgabe; einfache Fotokopien reichen dort selten aus. Holen Sie beim Standesamt direkt mehrere beglaubigte Kopien ab.

Bleibt der Reisepass mit altem Namen gültig?

Ja – der Reisepass behält seine Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum und kann für Reisen weiter genutzt werden. Eine Erneuerung ist erst nötig, wenn er abläuft oder Sie ein einheitliches Dokument wünschen.

Muss ich den Führerschein umschreiben lassen?

Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht – der Führerschein bleibt mit dem alten Namen gültig. Die Umschreibung bei der Führerscheinstelle ist aber empfehlenswert, damit Name und Personalausweis übereinstimmen.

Quellen: § 1355 BGB – Ehename, § 17 BMG – Anmeldepflicht nach Eheschließung

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.