Sehr geehrte(r) Frau Petra Musterfrau,

am [Datum] flog ich mit Ihrer Linie von [Abflughafen] nach [Zielflughafen] mit der Flugnummer [Nr].

Bei Aufgabe meines Koffers wies dieser keine Beschädigungen auf. Bei Ankunft in [Zielflughafen] war er wie folgt beschädigt:

- z. B. Kratzer, Dellen,
- Schloss zerstört

(Anbei finden Sie ein entsprechendes Foto).

Den beschädigten Koffer habe ich umgehend am Schalter Ihrer Fluggesellschaft vorgezeigt. Dort wurden auch die anliegenden Fotos aufgenommen.

Der Koffer hat einen Neuwert von [Betrag] €. Für die entstandene Beschädigung mache ich hiermit Schadenersatz in Höhe [Betrag] € geltend. Ich bitte Sie die Zahlung auf mein Konto (IBAN: [IBAN]) innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens vorzunehmen.

Ich bedanke mich im Voraus.

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Gepäckreklamation bei Schaden

Die Fluggesellschaft muss den Schaden ersetzen, der während der Luftbeförderung durch die Beschädigung von Gepäck der Passagiere eingetreten ist.

Die Schäden am eingecheckten Reisegepäck müssen Sie unverzüglich, innerhalb von sieben Tagen und bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Gepäck bei Ihnen eingetroffen ist, schriftlich geltend machen Art. 31 Abs. 2 MÜ. Diese Fristen stehen überlicherweise in den AGB der Fluggesellschaft und im Montrealer Übereinkommen (MÜ). Andernfalls kann sie sich nicht auf eine Versäumung der Frist berufen.

Geben Sie bei der Reklamation möglichst alle Flugdaten, wie Flug- und Gepäcknummer, aber auch viele Details zum entstandenen Schaden an.

Quellen: Passagierrechte.org

Flughafengepäck
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