Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste ich meine zweiwöchige Urlaubsreise, die bei Ihnen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgesichert war, kurzfristig wegen einer Krankheit absagen. Der Reiseveranstalter hat mir dafür Stornogebühren in Höhe von [Betrag] € in Rechnung gestellt.
Ich bitte um Überweisung der angefallenen Stornogebühren auf folgendes Konto:
Inhaber: ...
IBAN: ...
BIC: ...
Ein Attest meines Arztes füge ich für Ihre Unterlagen bei.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.
Reisekosten erstatten lassen – Reiserücktrittsversicherung
Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und müssen Ihre Reise wegen Krankheit, Unfall oder eines anderen versicherten Ereignisses stornieren oder abbrechen, können Sie die angefallenen Stornokosten bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Was eine Reiserücktrittsversicherung typischerweise abdeckt
- Eigene unerwartete Erkrankung oder Unfall vor Reiseantritt
- Schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
- Unerwartete Schwangerschaft
- Verlust des Arbeitsplatzes (bei einigen Tarifen)
- Erhebliche Sachschäden am Wohneigentum (z. B. Brand, Einbruch)
Nicht versichert sind in der Regel bekannte Vorerkrankungen, Reiseabbrüche aus persönlichen Gründen oder Ereignisse, die schon bei Vertragsabschluss bekannt waren.
Schadensminderungspflicht beachten
Als Versicherungsnehmer haben Sie eine Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB: Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten. Informieren Sie den Reiseveranstalter und die Versicherung daher sofort – nicht erst Tage später. Eine verspätete Meldung kann zur Kürzung der Erstattung führen.
Typische Fristen
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen schreiben eine Meldefrist von 48 bis 72 Stunden ab Eintritt des Rücktrittsgrundes vor. Manche Versicherungen fordern die vollständige Schadensmeldung innerhalb von 14 Tagen. Die genauen Fristen stehen in Ihren Versicherungsbedingungen (AVB).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliches Attest (im Original oder beglaubigte Kopie)
- Buchungsbestätigung der Reise
- Stornierungsrechnung des Reiseveranstalters mit Stornogebühren
- Nachweis der Versicherungsnummer und des Vertragsbeginns
- Kontoverbindung (IBAN/BIC) für die Erstattung
Häufige Fragen
Reiserücktritt: Sie stornieren die Reise noch vor Antritt. Die Versicherung erstattet die Stornogebühren des Veranstalters.
Reiseabbruch: Sie müssen eine bereits begonnene Reise vorzeitig abbrechen. Die Versicherung erstattet in der Regel ungenutzte Reiseleistungen und anfallende Rückreisekosten.
Legen Sie innerhalb der in den AVB genannten Frist schriftlich Widerspruch ein. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden oder eine Verbraucherzentrale einschalten.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.