Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den am [Datum] erlassenen Vollstreckungsbescheid, Geschäftszeichen [Nummer] mit folgender Begründung:

Die vom Gläubiger [Unternehmen] geltend gemachte Forderung in Höhe von [Betrag] Euro habe ich mit Zahlung vom [Datum] vollständig beglichen. Als Nachweis hierfür lege ich eine Kopie des Kontoauszugs bei, auf dem die geleistete Zahlung eindeutig dokumentiert ist.

Weitere Ansprüche seitens des Gläubigers bestehen nicht. Insofern ist eine Vollstreckung hinfällig.

Rein vorsorglich beantrage ich hiermit dennoch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Vielen Dank.

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Einpruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Mit Erlass eines Vollstreckungsbescheids hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt, den er im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchführen kann. Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. Hat der Schuldner Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt gem. § 700 ZPO, kann er gleichzeitig beantragen, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt wird. Versäumt der Schuldner allerdings, Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid einzulegen, wird dieser rechtskräftig.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.