Sehr geehrte(r) Frau Petra Musterfrau,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich Wohnung XXX im Gebäude XXX mit dem Mietvertrag vom XXX an Frau / Herrn XXX verkauft habe.

Das Mietverhältnis wird selbstverständlich zu unveränderten Bedingungen zwischen Ihnen und dem neuen Eigentümer fortgesetzt. Nutzen und Lasten hinsichtlich der Immobilie werden am XXX auf den neuen Eigentümer übergehen. Hieraus folgt, dass Sie die Mietzahlungen ab diesem Termin an den neuen Eigentümer leisten müssen, da diesem ab dem vorbezeichneten Zeitpunkt die Mietzahlungen zustehen.

Bitte zahlen Sie somit die Miete ab XXX an den neuen Eigentümer Frau/Herrn XXX mit der folgenden Bankverbindung:

XXX

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie ab dem XXX durch eine an mich geleistete Mietzahlung nicht mehr von Ihren Verpflichtungen frei werden.

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Mieter über den Eigentümerwechsel eines Hauses informieren

Der Eintritt des Erwerbers einer Immobilie in die mietvertraglichen Rechte und Pflichten erfolgt mit dessen Eintragung im Grundbuch. Im Verhältnis zwischen Alteigentümer und Erwerber stehen die Nutzungen der Wohnung, wozu auch die Mieterträge zählen, jedoch gem. § 446 BGB bereits ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an den Erwerber zu.

Das Mietverhältnis wird unverändert mit dem Käufer der Immobilie fortgeführt. Der Käufer tritt an die Stelle des bisherigen Eigentümers als Vermieter. Damit stehen dem Erwerber nun insbesondere auch die Ansprüche auf Zahlung der Miete zu. Hierüber muss der Mieter natürlich informiert werden, damit dieser die Mietzahlung auf das neue Konto anpassen kann.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.