Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meinem Kontoauszug ist folgende Belastung per Lastschrift vermerkt, für die ich kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt habe:
Buchungsdatum: [Buchungsdatum]
Buchungstext: [Buchungstext]
Betrag: [Betrag]
Ich widerspreche dieser Lastschrift hiermit ausdrücklich und verlange die sofortige Rückbuchung des Betrages gemäß § 675x Abs. 2 BGB. Da kein Lastschriftmandat vorliegt, gilt eine Rückgabefrist von 13 Monaten ab Belastungsdatum.
Ich bitte Sie, den Betrag unverzüglich auf mein Konto zurückzubuchen und mir die erfolgte Rückbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vielen Dank.
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Widerspruch gegen nicht autorisierte SEPA-Lastschrift
Wenn Ihr Konto ohne Ihr Einverständnis per Lastschrift belastet wurde – früher als Abbuchung ohne Einzugsermächtigung bekannt, heute als nicht autorisierte SEPA-Lastschrift –, haben Sie das Recht, die Buchung rückgängig zu machen. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen, den Widerspruch schriftlich bei Ihrer Bank einzulegen und die Rückbuchung des Betrages zu verlangen.
SEPA-Lastschrift: Was Sie wissen müssen
Seit der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA) im Jahr 2014 ersetzt das SEPA-Lastschriftmandat die frühere Einzugsermächtigung. Eine Lastschrift ist nur dann rechtmäßig, wenn ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt – entweder ein SEPA-Basislastschriftmandat (für Privatkunden) oder ein SEPA-Firmenlastschriftmandat (für Geschäftskunden).
Liegt kein Mandat vor oder wurde es widerrufen, handelt es sich um eine nicht autorisierte Zahlung im Sinne von § 675x BGB. In diesem Fall steht Ihnen ein gesetzlicher Rückerstattungsanspruch zu.
Rückgabefristen
Die Fristen für den Widerspruch unterscheiden sich je nach Situation:
| Situation | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Autorisierte Lastschrift (Mandat erteilt) | 8 Wochen ab Belastungsdatum | § 675x Abs. 1 BGB |
| Nicht autorisierte Lastschrift (kein Mandat) | 13 Monate ab Belastungsdatum | § 675x Abs. 2 BGB |
Handeln Sie möglichst zeitnah – je früher Sie widersprechen, desto schneller erfolgt die Rückbuchung.
So gehen Sie vor
Schritt 1: Bank kontaktieren
Wenden Sie sich zuerst schriftlich an Ihre Bank – nicht an das abbuchende Unternehmen. Nur Ihre Bank kann die Buchung technisch stornieren. Halten Sie Buchungsdatum, Buchungstext und Betrag aus Ihrem Kontoauszug bereit und geben Sie diese in Ihrem Schreiben an.
Schritt 2: Bestätigung verlangen
Bitten Sie Ihre Bank ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Rückbuchung. Dies sichert Ihnen einen Nachweis für eventuelle Rückfragen durch das abbuchende Unternehmen.
Schritt 3: Wenn die Bank nicht kooperiert
Verweigert Ihre Bank die Rückbuchung zu Unrecht, haben Sie folgende Optionen:
- Schlichtung: Der Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbands (z. B. Bundesverband deutscher Banken, Sparkassen-Finanzgruppe) bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an.
- BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Beschwerden über Banken entgegen.
- Verbraucherzentrale: Bietet rechtliche Beratung zu Zahlungsstreitigkeiten.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund angeben?
Bei einer nicht autorisierten Lastschrift (kein Mandat) müssen Sie keinen Grund nennen – die fehlende Autorisierung genügt. Bei einer autorisierten Lastschrift (Mandat vorhanden) gilt ebenfalls kein Begründungszwang innerhalb der 8-Wochen-Frist.
Was passiert mit dem Unternehmen, das die Lastschrift ausgelöst hat?
Nach der Rückbuchung wird das abbuchende Unternehmen von seiner Bank über die Rückgabe informiert. Besteht tatsächlich eine offene Forderung, wird das Unternehmen auf Sie zukommen. Liegt keine berechtigte Forderung vor, ist die Angelegenheit damit erledigt.
Kann eine Rückbuchung abgelehnt werden?
Innerhalb der gesetzlichen Fristen ist Ihre Bank zur Rückbuchung verpflichtet, sofern kein Mandat vorlag. Bei autorisierten Lastschriften innerhalb der 8-Wochen-Frist gilt das Gleiche ohne Einschränkung.
Quellen: § 675x BGB, Deutsche Bundesbank – SEPA-Lastschrift, BaFin – Verbraucherbeschwerden
Hinweis: Dieses Musterschreiben dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.