Rückzahlung der Mietkaution

Sehr geehrte Frau Petra Musterfrau,

nach der fristgerechten Kündigung des Mietverhältnisses und dem pünktlichen Auszug aus der Wohnung in der XXX (Straße, Stockwerk), bitte ich Sie mir die Kaution in Höhe von XXX zurückzuzahlen.

In dem Übergabeprotokoll vom XXX bestätigen Sie ausdrücklich, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde.

Bitte überweisen Sie die Kaution einschließlich angefallener Zinsen auf folgendes Konto:

Konto-Nr.: XXX

Bank: XXX

BLZ: XXX

Vielen Dank.

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Mietkaution zurückfordern – Vorlage & Hinweise

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter grundsätzlich die Mietkaution zurückzuzahlen – inklusive der aufgelaufenen Zinsen, da die Kaution separat angelegt werden muss. Allerdings darf der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, um eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung abzudecken.

Wann muss der Vermieter zurückzahlen?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und gerichtlich akzeptiert sind 3–6 Monate nach Rückgabe der Wohnung. Danach hat der Vermieter in der Regel kein Recht mehr, die Rückzahlung zu verzögern. Spätestens nach der endgültigen Nebenkostenabrechnung ist die Kaution auszuzahlen.

Wofür darf der Vermieter einbehalten?

  • Offene Mietzahlungen
  • Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Mögliche Nachzahlungen aus ausstehender Nebenkostenabrechnung

Nicht einbehalten werden darf für normale Gebrauchsspuren, Schönheitsreparaturen (sofern die AGB-Klausel unwirksam ist) oder Mängel, die beim Einzug bereits vorhanden waren.

Häufige Fragen

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt oder schweigt?

Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt die Rückzahlung grundlos ab, können Sie beim Amtsgericht auf Rückzahlung klagen (kein Anwalt bis € 5.000 nötig) oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Außerdem können Sie Zinsen auf den einbehaltenen Betrag ab Verzugseintritt verlangen.

Kann der Vermieter Schönheitsreparaturen abziehen?

Oft nein. Viele Schönheitsreparaturklauseln sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam (z. B. starre Fristenpläne, Abgeltungsklauseln). Prüfen Sie Ihre Klausel bei der Deutschen Mieterbund-Beratung.

Muss ich den Vermieter zuerst auffordern?

Ja. Eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung ist vor einer Klage erforderlich. Dieses Musterschreiben dient genau diesem Zweck. Versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein.

Ähnliche Vorlagen

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.