Mietminderung aufgrund von Mängeln

Sehr geehrte Frau Petra Musterfrau,

in der von mir angemieteten Wohnung in der [Straße] habe ich folgende Mängel festgestellt:

- Die Heizung ist in zwei Räumen (Bad und Küche) seitdem [Datum] ausgefallen. Die Zimmertemperatur liegt bei unter 18 Grad.

Gemäß § 535 BGB sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, die Mängel umgehend, spätestens jedoch bis zum [Datum] zu beheben.

Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung heruntergesetzt wird, mache ich von meinem Mietminderungsrecht gemäß §536 Gebrauch und werde die monatliche Gesamtmiete bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel um 30 Prozent kürzen.

Für eine Besichtigung und Behebung können Sie mich unter folgender Nummer XXX erreichen.

Vielen Dank.

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Mietminderung wegen Mängeln – Vorlage & Hinweise

Nach § 536 BGB sind Sie berechtigt, die Miete zu kürzen, wenn die Mietsache mit einem Fehler behaftet ist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich einschränkt. Mängel, die bei Einzug bekannt waren, berechtigen nicht zur Minderung.

Voraussetzung für die Mietminderung ist die schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter. Erst ab Kenntnis des Vermieters ist die Minderung rechtswirksam. Ohne Mängelanzeige können Sie nicht mindern – auch nicht rückwirkend.

Wie viel darf ich mindern?

Die Minderung wird prozentual von der Bruttomiete (Nettomiete + Vorauszahlungen) berechnet. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Prozentzahlen – Gerichte orientieren sich an Präzedenzfällen:

  • Heizungsausfall im Winter: 25–100 % (je nach Außentemperatur und Zimmeranzahl)
  • Schimmel in einem Zimmer: 10–20 %
  • Baulärm tagsüber: 10–25 %
  • Fehlende Wasserversorgung: bis zu 100 %

Setzen Sie den Prozentsatz konservativ an – zu hohe Minderung ohne gerichtliche Bestätigung kann als Vertragsverletzung gewertet werden.

Dokumentation für den Streitfall

Sichern Sie den Mangel durch Fotos mit Zeitstempel, Zeugen und (bei Dauermängeln wie Baulärm oder Heizungsausfall) ein Messprotokoll mit Datum, Uhrzeit und gemessenen Werten.

Häufige Fragen

Muss ich einen Gerichtsbeschluss einholen, bevor ich mindere?

Nein. Die Mietminderung ist ein selbstausübendes Recht – Sie kürzen einfach die nächste Zahlung. Im Gegensatz zur Mieterhöhung (die gerichtliche Zustimmung erfordert) braucht die Minderung keine behördliche oder gerichtliche Genehmigung. Das Risiko liegt bei Ihnen: Falls der Mangel nicht als ausreichend schwer gilt, schulden Sie die volle Miete nach.

Was tun, wenn der Vermieter die Minderung bestreitet?

Zahlen Sie zur Sicherheit die geminderte Miete „unter ausdrücklichem Vorbehalt" weiter und halten Sie Ihren Minderungsanspruch schriftlich aufrecht. Im Streitfall entscheidet das Amtsgericht (kein Anwaltszwang). Holen Sie sich Unterstützung beim lokalen Mieterverein.

Kann der Vermieter wegen Mietminderung kündigen?

Eine berechtigte Mietminderung rechtfertigt keine Kündigung. Wenn der Vermieter dennoch kündigt, haben Sie 1 Monat Zeit, Widerspruch zu erheben (§ 574 BGB) oder Klage einzureichen.

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Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.