Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Versicherungsvertrag mit der Vertragsnummer XXX fristgerecht zum XXX. Sollte dies nicht möglich sein, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Vielen Dank.
- Brief
-
1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
3+ Briefe: je 1,95 € - Einschreiben
- 7,35 €
- PDF-Download
- kostenlos
- Alle Preise
- Postabwicklung
-
- Bezahlung
-
Versicherungsvertrag kündigen – Vorlage & Hinweise
Versicherungsverträge können in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ist im Vertrag oder in den Versicherungsbedingungen geregelt – oft 1 bis 3 Monate vor dem Ablaufdatum. Entscheidend ist das Datum der Zustellung bei der Versicherung, nicht das Absendedatum.
Kennen Sie die Frist nicht mehr, verwenden Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin" – damit ist Ihre Kündigung auf jeden Fall fristgerecht, auch wenn Sie den genauen Termin nicht kennen.
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Situationen können Sie außerordentlich kündigen:
- Nach einem Schadensfall (§ 92 VVG): Sowohl Sie als auch der Versicherer können innerhalb von 1 Monat nach Abschluss der Schadenabwicklung kündigen.
- Bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG): Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie innerhalb von 1 Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung außerordentlich kündigen.
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Vollständiger Name und Anschrift
- Versicherungs- oder Vertragsnummer
- Art der Versicherung (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Kfz)
- Gewünschter Kündigungstermin oder „zum nächstmöglichen Termin"
- Bitte um Bestätigung und Rückerstattung anteiliger Beiträge
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Bei der ordentlichen Kündigung ist eine Begründung nicht erforderlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung (Schadensfall, Beitragserhöhung) sollten Sie den Grund kurz nennen und auf den entsprechenden Paragraphen verweisen (§ 92 oder § 40 VVG).
Bekomme ich bereits bezahlte Beiträge zurück?
Ja, anteilig. Der Versicherer muss im Verhältnis zum Kündigungsdatum einen Teil der vorausgezahlten Prämie erstatten. Fordern Sie die Rückerstattung im Schreiben ausdrücklich an.
Was tun, wenn die Versicherung die Kündigung ignoriert?
Bewahren Sie den Einschreiben-Rückschein als Nachweis auf. Setzt der Versicherer den Einzug nach dem Kündigungsdatum fort, können Sie die Lastschrift zurückbuchen und den Betrag schriftlich zurückfordern. Im Streitfall hilft der Versicherungsombudsmann kostenlos.
Versicherung pausieren statt kündigen
Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten können Sie alternativ eine Beitragsfreistellung beantragen – die Versicherung läuft dann ohne weitere Beitragspflicht auf niedrigerem Leistungsniveau weiter.
Ähnliche Vorlagen
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.