Sehr geehrte(r) Vermieter,
hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag für die Wohnung in der [Straße, PLZ Ort], [Etage / Lage der Wohnung] unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gemäß § 573c BGB zum [Datum – Monatsende].
Ich werde die Wohnung ordnungsgemäß zum Vertragsende an Sie übergeben. Ich bitte Sie, Terminvorschläge für die Wohnungsübergabe zu machen. Sollten Sie die Wohnung zur Weitervermietung besichtigen lassen wollen, bitte ich Sie, die Termine vorab telefonisch unter [Telefonnummer] mit mir abzustimmen.
Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt meiner Kündigung sowie das genaue Ende des Mietvertrages zukommen zu lassen.
Meine neue Anschrift lautet ab dem [Datum]:
[Ihr Name]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
Ich bedanke mich für das angenehme Mietverhältnis.
- Brief
-
1 Brief: 2,95 €
2 Briefe: je 2,45 €
3+ Briefe: je 1,95 € - Einschreiben
- 7,35 €
- PDF-Download
- kostenlos
- Alle Preise
- Postabwicklung
-
- Bezahlung
-
Mietvertrag kündigen – Vorlage & Muster
Das Mietrecht zur Kündigung eines Mietvertrags ist in den § 568 bis § 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die meisten Mietverträge werden unbefristet geschlossen. § 573c BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Bei unbefristeten Mietverträgen beträgt die Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugegangen sein, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Kündigungsfrist berechnen
Die einfachste Methode: Vom gewünschten Auszugsdatum (immer ein Monatsende) zwei Monate zurückzählen – das ergibt den spätesten Monat, in dem die Kündigung beim Vermieter eingehen muss, und zwar bis zum dritten Werktag. Beispiel: Eingang beim Vermieter am 3. Juni → Mietende am 31. August.
Schriftlich per Einschreiben kündigen
Mietverträge können nur schriftlich gekündigt werden (§ 568 BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und per Post zugestellt werden – eine E-Mail oder ein Fax genügen nicht. Um den fristgerechten Zugang nachweisen zu können, empfehlen wir den Versand per Einschreiben mit Rückschein.
Was muss die Kündigung enthalten?
Die Kündigung eines Mietvertrags muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Mieters
- Name und Anschrift des Vermieters
- Genaue Bezeichnung der Wohnung (Straße, PLZ, Ort, Etage)
- Gewünschter Kündigungstermin
- Datum und eigenhändige Unterschrift aller Mieter
Bestätigung der Kündigung anfordern
Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung des Eingangs sowie des genauen Vertragsendes an. Reagiert der Vermieter nicht, gilt die Kündigung dennoch als wirksam zugegangen – vorausgesetzt, Sie können den Zugang belegen. Bewahren Sie daher den Einlieferungsbeleg und den Rückschein sorgfältig auf.
Häufige Fragen zur Mietvertragskündigung
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Mietvertrag?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate (§ 573c BGB). Diese Frist kann im Mietvertrag nicht zu Lasten des Mieters verkürzt werden. Der Vermieter selbst kann je nach Mietdauer eine verlängerte Frist von bis zu neun Monaten haben.
Wann muss die Kündigung beim Vermieter eingehen?
Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugegangen sein – dann endet das Mietverhältnis zum letzten Tag des übernächsten Monats. Samstage zählen als Werktage, Sonn- und gesetzliche Feiertage nicht. Sicherheitshalber sollte die Kündigung am ersten Werktag per Einschreiben aufgegeben werden.
Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?
Nein, Mieter können ihren Mietvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Eine Begründung ist gesetzlich nicht erforderlich und sollte auch nicht in die Kündigung aufgenommen werden.
Kann ich einen befristeten Mietvertrag kündigen?
Befristete Mietverträge enden automatisch zum vereinbarten Termin und können nicht ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist jedoch möglich, wenn der Vermieter wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die Wohnung erhebliche Mängel aufweist.
Was passiert, wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?
Die Kündigung ist auch ohne Bestätigung des Vermieters wirksam, sofern der Zugang nachgewiesen werden kann. Der Vermieter ist gesetzlich nicht zur Ausstellung einer Empfangsbestätigung verpflichtet. Bewahren Sie daher Einlieferungsbeleg und Rückschein des Einschreibens als Nachweis auf.
Müssen alle Mieter die Kündigung unterschreiben?
Ja, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen alle Mieter die Kündigung unterzeichnen. Eine Kündigung, die nur von einem Mitmieter unterschrieben ist, ist unwirksam.
Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Die Mietkaution muss der Vermieter nach dem Auszug zurückzahlen – üblicherweise innerhalb von drei bis sechs Monaten, sobald alle Ansprüche geprüft sind. Falls der Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution verzögert, können Sie diese schriftlich einfordern.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Juni 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.