Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft (Mitgliedsnummer: [Mitgliedsnummer]) fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang dieser Kündigung.
Die Mitgliedsbescheinigung meiner neuen Krankenkasse sende ich Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist zu.
Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht (z. B. wegen einer Beitragserhöhung), nehme ich dieses ausdrücklich in Anspruch.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunktes zu. Von Rückwerbeversuchen bitte ich abzusehen.
Vielen Dank.
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Krankenkasse kündigen – Vorlage & Muster GKV
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln. Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
Kündigungsfrist berechnen
Die Kündigung muss der Krankenkasse bis zum letzten Tag eines Monats vorliegen – dann endet die Mitgliedschaft am Ende des übernächsten Monats. Beispiel: Eingang der Kündigung am 30. Juni → Mitgliedschaft endet am 31. August, neue Kasse ab 1. September.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 175 Abs. 4 SGB V. Die Kasse muss Sie mindestens einen Monat vor der Erhöhung schriftlich informieren und dabei ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie können dann bis zum Ende des ersten Monats, für den der höhere Beitrag gilt, außerordentlich kündigen – ohne die 12-monatige Mindestbindung einzuhalten.
Was muss die Kündigung enthalten?
- Vollständiger Name und Anschrift des Mitglieds
- Mitgliedsnummer (auf der Gesundheitskarte)
- Gewünschter Kündigungstermin oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Hinweis auf Sonderkündigungsrecht (falls zutreffend)
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Versenden Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben und bewahren Sie den Rückschein als Nachweis auf.
Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen
Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen. Ohne diesen Nachweis bleibt die Mitgliedschaft bestehen – Sie sind also in der Zwischenzeit nie ohne Krankenversicherungsschutz.
Private Krankenversicherung (PKV)
Für PKV-Verträge gelten andere Regeln: Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich (in der Regel zum 31. Dezember). Prüfen Sie Ihren Vertrag auf abweichende Fristen. Für den Wechsel zurück in die GKV sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (z. B. Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Häufige Fragen zur Krankenkassenkündigung
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse?
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss bis zum letzten Tag eines Monats bei der Krankenkasse eingehen. Zusätzlich muss die Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten erfüllt sein.
Wann kann ich die Krankenkasse frühestens kündigen?
Frühestens nach 12 Monaten ununterbrochener Mitgliedschaft. Der Monat des Versicherungsbeginns zählt dabei mit. Eine Ausnahme gilt beim Sonderkündigungsrecht (z. B. nach einer Beitragserhöhung) – dort entfällt die 12-Monatsfrist.
Was ist das Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse?
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Mindestbindung. Es gilt insbesondere bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Die Kasse muss Sie schriftlich informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung ist dann bis zum Ende des ersten Monats möglich, für den der erhöhte Beitrag gilt.
Muss ich eine neue Krankenkasse nachweisen, bevor die Kündigung wirksam wird?
Ja. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn Sie die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen. Diese Pflicht schützt Sie davor, ohne Krankenversicherungsschutz zu sein. Die neue Kasse stellt die Bescheinigung aus, sobald Sie sich dort angemeldet haben.
Was passiert mit laufenden Behandlungen beim Kassenwechsel?
Laufende Behandlungen können Sie nahtlos fortsetzen. Ihr Arzt rechnet ab dem Wechseldatum mit der neuen Krankenkasse ab. Für genehmigte Behandlungen, die vor dem Wechsel begonnen wurden, bleibt in der Regel die alte Kasse zuständig – sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt und der neuen Kasse.
Kann ich als Student die Krankenkasse kündigen?
Ja, Studierende in der studentischen Krankenversicherung können ebenfalls wechseln – die 12-monatige Mindestbindung und die 2-monatige Kündigungsfrist gelten auch hier. Beachten Sie: Zum Ende der Studienzeit endet die studentische Versicherung automatisch; eine Kündigung ist dann nicht notwendig.
Was ist, wenn die Krankenkasse die Kündigung nicht bestätigt?
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Empfang der Kündigung zu bestätigen und den genauen Beendigungszeitpunkt mitzuteilen. Bleibt die Bestätigung aus, mahnen Sie schriftlich nach und legen Sie ggf. Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsamt ein.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
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