Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom [Datum des Inkassoschreibens] machen Sie eine Forderung von [Betrag] Euro aufgrund eines kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrages mit der Firma [Name des Unternehmens] geltend. Ich bin überzeugt, einen solchen Vertrag nie abgeschlossen zu haben. Vielmehr ist mir das genannte Unternehmen völlig unbekannt. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll und wie ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.
Rein vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und kündige fristlos.
Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor. Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben?
Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Sollte ich bis zum [Antwortfrist, mind. 10 Tage nach Absendung] keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass die Sache für Sie erledigt ist.
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Unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren
Was tun bei einer Inkasso-Forderung, die ich nicht kenne?
Viele Verbraucher erhalten Mahnschreiben von Inkassobüros für Forderungen, die ihnen völlig unbekannt sind. Oft beruhen diese auf fingierten oder weit überhöhten Rechnungen, abgelaufenen Forderungen oder schlicht auf einem Fehler. Inkassounternehmen sind dazu verpflichtet, die Rechtmäßigkeit einer Forderung nachzuweisen – die Beweislast liegt bei ihnen, nicht bei Ihnen.
Das Wichtigste: Zahlen Sie nicht, nur weil ein Schreiben bedrohlich klingt. Solange Sie die Forderung klar und schriftlich bestreiten, können Sie in der Regel nicht negativ in der SCHUFA eingetragen werden – eine bestrittene Forderung ist keine anerkannte Schuld.
Was enthält der Musterbrief?
Der Musterbrief deckt alle wesentlichen rechtlichen Bausteine ab, um eine unberechtigte Inkasso-Forderung wirksam abzuwehren:
- Widerspruch gegen die Forderung dem Grunde nach
- Beweisaufforderung – das Inkassobüro muss Vertragsschluss und Pflichtinformationen belegen
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtums (§ 123 BGB, § 119 BGB)
- Widerruf nach Fernabsatzrecht (§§ 312b ff. BGB)
- SCHUFA-Schutz – Androhung rechtlicher Schritte bei unzulässiger Eintragung
- DSGVO-Auskunft (Art. 15 DSGVO) und Löschungsaufforderung
- Fristsetzung zur Rückmeldung (mindestens 10 Tage)
So füllen Sie den Brief aus
Ersetzen Sie alle Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre Daten:
- [Datum des Inkassoschreibens] – das Datum auf dem Mahnschreiben, das Sie erhalten haben
- [Betrag] – die geforderte Summe in Euro
- [Name des Unternehmens] – der angebliche Gläubiger (das Unternehmen, für das das Inkassobüro tätig ist)
- [Antwortfrist] – ein Datum mindestens 10 Tage nach Absendedatum Ihres Briefes
Schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein – so haben Sie einen Zustellungsnachweis, falls die Angelegenheit später eskaliert.
Was passiert nach dem Widerspruch?
In den meisten Fällen hören Inkassobüros nach einem klaren Widerspruchsschreiben auf, sich zu melden. Kommen dennoch weitere Zahlungsaufforderungen, müssen Sie diese nicht beantworten – es sei denn, es handelt sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid. Diesen erkennen Sie an dem amtlichen Dokument vom Mahngericht. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch auf dem beigelegten Formular einlegen.
Inkasso-Missbrauch melden
Wenn ein Inkassobüro trotz Ihres Widerspruchs weiter Druck ausübt, Sie mit unzulässigen SCHUFA-Eintragungen bedroht oder überhöhte Gebühren verlangt, können Sie sich bei folgenden Stellen beschweren:
- Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU): inkasso.de – Beschwerdestelle für Mitgliedsunternehmen
- Verbraucherzentrale: verbraucherzentrale.de – kostenlose Erstberatung
- Bundesnetzagentur – zuständig bei unerlaubter Telefonwerbung oder Abzocke per Telefon im Zusammenhang mit der Forderung: Rufnummernmissbrauch melden
Häufige Fragen
Kann meine SCHUFA durch eine bestrittene Forderung beschädigt werden?
Eine negative SCHUFA-Eintragung ist nur bei anerkannten oder titulierten Forderungen zulässig. Solange Sie die Forderung schriftlich bestreiten, darf das Inkassobüro keine Einmeldung vornehmen. Tut es das dennoch, können Sie die Löschung verlangen und ggf. Schadenersatz geltend machen.
Muss ich auf jede Mahnung antworten?
Nein. Nach Ihrem Widerspruchsschreiben müssen Sie auf weitere außergerichtliche Mahnungen nicht mehr reagieren. Reagieren müssen Sie erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Was, wenn ich vielleicht doch etwas abgeschlossen habe?
Prüfen Sie Ihre Unterlagen und E-Mails sorgfältig. Sollten Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, haben Sie bei Fernabsatzverträgen (Online, Telefon) grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei überhöhten Inkassogebühren – die nach § 4 RDGEG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG gedeckelt sind – können Sie den Betrag ebenfalls bestreiten.
Was bedeutet „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung"?
Wenn das Unternehmen Sie über die Kostenpflicht bewusst getäuscht hat – z. B. durch versteckte Hinweise oder irreführende Aufmachung –, können Sie den Vertrag nach § 123 BGB rückwirkend anfechten. Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nicht geschlossen. Die Anfechtung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis der Täuschung erfolgen.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
In den meisten Fällen reicht der Musterbrief aus. Anwaltliche Hilfe empfiehlt sich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, einer Klageankündigung oder wenn der Betrag 500 € übersteigt. Verbraucherschutzzentralen bieten oft kostenlose Erstberatung an.
Gilt auch für
Gewinnspiel-Forderung abwehren · Widerruf Datennutzung für Werbung · DSGVO-Auskunft anfordern · Verbrauchervertrag widerrufen
Hinweis: Dieses Musterschreiben dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.