Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum des Schreibens] verlangen Sie von mir die Zahlung von [Betrag] Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Gewinnspielteilnahme.
Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und bin daher nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.
Die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist, liegt bei Ihnen. Ich fordere Sie auf, mir einen gültigen Vertragsabschluss schlüssig nachzuweisen. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen ordnungsgemäß belehrt und informiert wurde.
Rein vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB). Höchst hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund.
Darüber hinaus widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten für Werbezwecke. Ich fordere Sie auf, meine Daten unverzüglich zu löschen.
Bestätigen Sie mir bis zum [Datum, z. B. 14 Tage nach Datum dieses Schreibens] schriftlich, dass die besagte Forderung gegenstandslos ist und meine Daten gelöscht wurden.
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Unberechtigte Gewinnspiel-Forderung abwehren
Was tun bei einer Zahlungsaufforderung vom Gewinnspielanbieter?
Viele Verbraucher erhalten unerwartete Zahlungsaufforderungen von Gewinnspielanbietern – oft für Abonnements oder Teilnahmegebühren, die sie nie bewusst abgeschlossen haben. Diese Schreiben wirken häufig wie offizielle Rechnungen und sollen Druck erzeugen.
Wenn Sie sicher sind, keinem kostenpflichtigen Angebot zugestimmt zu haben, sollten Sie die Forderung schriftlich zurückweisen. Der Anbieter trägt die Beweislast: Er muss nachweisen, wann und wie ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein soll – inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen.
Der Musterbrief enthält alle wesentlichen rechtlichen Bausteine:
- Widerspruch gegen die Forderung dem Grunde und der Höhe nach
- Beweisaufforderung – der Anbieter muss den Vertragsschluss belegen
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
- Widerruf nach Fernabsatzrecht (§§ 312b ff. BGB)
- Kündigung aus wichtigem Grund als letztes Mittel
- DSGVO-Widerspruch (Art. 21 DSGVO) und Löschungsaufforderung
Nach dem Widerspruchsschreiben: Was passiert als Nächstes?
Haben Sie die Forderung zurückgewiesen und erhalten Sie trotzdem weitere Mahnungen, können Sie diese in der Regel ignorieren. Reagieren müssen Sie erst wieder, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird – erkennbar an dem amtlichen Dokument vom Mahngericht. In diesem Fall müssen Sie binnen zwei Wochen Widerspruch auf dem beigelegten Formular einlegen.
Reagieren Sie nicht auf Drohbriefe von Inkassobüros, die lediglich auf die ursprüngliche Forderung verweisen. Echte rechtliche Konsequenzen beginnen erst mit einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klage.
Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
In den meisten Fällen reicht das Widerspruchsschreiben aus. Anwaltliche Hilfe empfiehlt sich, wenn:
- Ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird und die Frist von zwei Wochen knapp wird
- Sie eine Klageankündigung erhalten
- Der Betrag sehr hoch ist (über 500 €)
- Sie tatsächlich versehentlich etwas unterschrieben oder bestätigt haben könnten
Verbraucherzentrale einschalten
Gewinnspielabzocke ist ein weit verbreitetes Phänomen. Die Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden, beraten kostenlos und können gegen unseriöse Anbieter vorgehen. Eine Beschwerde lohnt sich besonders dann, wenn viele Verbraucher betroffen sind – und kostet Sie nichts.
Zusätzlich können Sie den Fall bei der Bundesnetzagentur (bei Telefonanruf-Betrug) oder der Polizei anzeigen, wenn Sie konkrete Belege für Betrug haben.
Häufige Fragen
Muss ich auf jede Mahnung antworten?
Nein. Nach Ihrem Widerspruchsschreiben müssen Sie auf weitere Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen des Anbieters nicht mehr reagieren. Ignorieren ist hier die richtige Strategie – bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Kann meine Bonität beschädigt werden?
Eine Schufa-Eintragung ist nur bei tatsächlich bestehenden, anerkannten Forderungen möglich – nicht bei bestrittenen. Solange Sie die Forderung klar und schriftlich ablehnen, ist ein negativer Schufa-Eintrag in der Regel nicht möglich.
Was ist, wenn ich doch etwas unterschrieben habe?
Prüfen Sie die Unterlagen genau. Bei vielen Gewinnspielen verstecken Anbieter Kostenpflichten im Kleingedruckten. Haben Sie tatsächlich etwas unterschrieben, haben Sie bei Fernabsatzverträgen in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht – berechnen Sie die Frist ab dem Tag der Vertragsbestätigung.
Was bedeutet „Anfechtung wegen arglistiger Täuschung"?
Wenn der Anbieter Sie über die Kostenpflicht bewusst getäuscht hat (z. B. durch versteckte Hinweise oder irreführende Aufmachung), können Sie den Vertrag rückwirkend anfechten. Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nicht geschlossen.
Gilt auch für
Inkasso-Forderung abwehren · Verbrauchervertrag widerrufen · Widerruf Datennutzung für Werbung
Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.
Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.