Rundfunkbeitrag WG abmelden – Musterbrief & Vorlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gemäß § 3 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum [Datum, z. B. nächstmöglichen Zeitpunkt].

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit [Name des Mitbewohners / der Mitbewohnerin] (unter der oben genannten Adresse). Der genannte Mitbewohner / die genannte Mitbewohnerin ist bereits beim Beitragsservice angemeldet und entrichtet den Rundfunkbeitrag für unseren gemeinsamen Haushalt. Ihre/seine Teilnehmernummer lautet: [Teilnehmernummer].

Da pro Wohnung nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, bitte ich Sie, mich als weitere(n) Beitragspflichtige(n) abzumelden.

Bitte bestätigen Sie die Abmeldung schriftlich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch unter [Telefonnummer] zur Verfügung.

Vielen Dank.

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Rundfunkbeitrag WG abmelden – Musterbrief & Vorlage

Wer zahlt in der WG den Rundfunkbeitrag?

Pro Wohnung wird in Deutschland genau ein Rundfunkbeitrag fällig – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Die Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), ein Staatsvertrag der Bundesländer. Alle Informationen dazu veröffentlicht der Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio. Solange eine Person im Haushalt beim Beitragsservice angemeldet ist und den Beitrag entrichtet, müssen alle anderen Mitbewohner:innen nicht zahlen.

Hat eine WG-Mitbewohnerin oder ein WG-Mitbewohner eine eigene Beitragsnummer eröffnet, ohne zu wissen, dass bereits gezahlt wird, kann dieses Konto mit dem Verweis auf das zahlende Konto abgemeldet werden. Genau dafür ist diese Vorlage gedacht.

Was gilt als gemeinsame Wohnung?

Maßgeblich ist die gemeinsame Wohnadresse. Teilen mehrere Personen eine Wohnung unter derselben Adresse – typisch für klassische Wohngemeinschaften – gilt diese als eine Haushalt. Es spielt keine Rolle:

  • ob die Bewohner:innen verwandt sind oder nicht
  • wie viele Zimmer die Wohnung hat
  • ob einzelne Zimmer separat vermietet sind, solange sie zu derselben Wohnung gehören
  • wer den Mietvertrag unterschrieben hat

Wer jedoch in einer abgeschlossenen Einliegerwohnung mit eigener Haustür und eigener Adresse lebt, gilt als separater Haushalt – auch wenn er dasselbe Gebäude bewohnt.

Wann tritt die Abmeldung in Kraft?

Der Beitragsservice rechnet in Beitragsperioden von je drei Monaten (Januar–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember). Eine Abmeldung wirkt in der Regel zum Ende der laufenden Beitragsperiode, in der der Antrag eingegangen ist. Bereits geleistete Zahlungen für noch laufende Zeiträume können anteilig erstattet werden.

Stellen Sie den Antrag daher möglichst früh in der Beitragsperiode, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn der zahlende Mitbewohner auszieht?

Zieht die Person, die bisher für die WG zahlt, aus, erlischt die Beitragsfreistellung der übrigen Mitglieder. In diesem Fall muss sich eine andere Person im Haushalt beim Beitragsservice anmelden und den Beitrag übernehmen. Geschieht das nicht, kann der Beitragsservice die verbleibenden Bewohner:innen selbstständig zur Zahlung heranziehen.

Es empfiehlt sich daher, bei einem WG-Wechsel immer zu prüfen, ob die Beitragspflicht korrekt übertragen wurde – und falls nötig, eine neue Anmeldung vorzunehmen.

Wer kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unabhängig von der WG-Situation können Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag (nicht nur Abmeldung) beantragen. Befreiungsberechtigte Leistungsarten sind unter anderem:

  • Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV)
  • BAföG (Ausbildungsförderung nach dem BAföG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF" im Schwerbehindertenausweis erhalten eine Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags

Die Befreiung muss beim Beitragsservice beantragt werden und gilt nur ab dem Monat des Antragseingangs – rückwirkende Befreiungen sind in der Regel nicht möglich.

Was enthält der Musterbrief?

  • Adressierung an den Beitragsservice (ARD, ZDF und Deutschlandradio)
  • Verweis auf die eigene Beitragsnummer (Teilnehmernummer)
  • Name und Teilnehmernummer des bereits zahlenden Mitbewohners/der Mitbewohnerin
  • Antrag auf Abmeldung als weitere(r) Beitragspflichtige(r)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Abmeldung

Häufige Fragen

Muss ich meinen Antrag unterschreiben und per Post einsenden?

Der Beitragsservice akzeptiert Abmeldungen auch online über sein offizielles Portal (rundfunkbeitrag.de). Ein schriftlicher Brief gibt Ihnen jedoch einen klaren Nachweis über Datum und Inhalt des Antrags – wichtig, falls der Beitragsservice weiter Mahnungen verschickt.

Was ist meine Teilnehmernummer und wo finde ich sie?

Die Teilnehmernummer (auch Beitragsnummer) ist eine zehnstellige Nummer, die auf jedem Schreiben des Beitragsservice sowie auf dem Überweisungsträger angegeben ist. Sie erhalten sie bei der Anmeldung per Post vom Beitragsservice.

Was passiert, wenn ich trotz Abmeldung weiter Mahnungen erhalte?

Das kommt vor, wenn der Antrag noch nicht bearbeitet wurde oder die Abmeldung zeitlich versetzt wirkt. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf und legen Sie diese bei einem Widerspruch bei. Bei anhaltenden Forderungen kann auch ein Widerspruchsschreiben unter Vorbehalt sinnvoll sein.

Kann ich die Abmeldung rückwirkend beantragen?

Nur eingeschränkt. Der Beitragsservice erstattet in der Regel nur Zahlungen zurück, die innerhalb der laufenden oder der unmittelbar zurückliegenden Beitragsperiode liegen. Beantragen Sie die Abmeldung daher so früh wie möglich.

Gilt auch für

Hinweis: Diese Vorlage dient als Formulierungshilfe. Bei Streitigkeiten mit dem Beitragsservice oder bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder eine Verbraucherzentrale.

Von der Briefwechsel-Redaktion, zuletzt geprüft Mai 2026.

Die Musterschreiben dienen als Formulierungshilfe. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und Adressen. Die Schreiben sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.